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Re: [Debate] FYI: Zensur im Globalen Dorf - das Web unddie Meinungsfreiheit



Florian Weimer <fw@deneb.enyo.de> writes:

>> Bereits nach geltendem Recht kann ich eine Loeschung m.E. dann 
>> verlangen, wenn ich die konkrete Speicherung nicht selbst veranlasst 
>> oder ihr nicht zugestimmt habe.
>
> Das ist aber der Punkt, den Lutz ansprach: Bei den üblichen Anbietern
> wird eine Zustimmung durch den Nutzer verlangt. Mailinglisten sind
> insofern eine Randerscheinung, zumal sie ihre Speicherpolitik meist
> nicht eindeutig darstellen und in einer Vielzahl Fälle auch gar kein
> Abonnement der Liste erforderlich ist, bevor man auf ihr etwas
> veröffentlichen kann. Ein einfaches CC: reicht aus, und schwups steht
> die Nachricht öffentlich im Netz.

Dazu der Hinweis, daß es vor kurzem auf der deutschen OOo-devel-Liste
darüber eine Diskussion gab. Teilnehmer an der deutschen
OOo-users-Liste hatten sich darüber beschwert, daß ihre Fragen in
dieser Liste öffentlich im Netz erschienen. Es wurde gefordert, daß
beim Abonnieren der Liste deutlich darauf hingewiesen werden sollte,
daß die Liste archiviert wird, und daß dieses Archiv auch durchsuchbar
ist und von Suchmaschinen indiziert wird. Auf der devel wurden
daraufhin verschiedene Entwürfe für eine solche "Aufklärung" der User
diskutiert. 

Für die meisten, die hier mitlesen, wird der Umgang mit Mailinglisten
eine Selbstverständlichkeit sein. Für die meisten, die heute das
Internet nutzen, ist das aber keinesfalls so.

Deshalb meine ich -- wie es es auch von Thomas Stadler erwogen wurde,
daß man auch aus rechtlicher Sicht grds. davon ausgehen muß, eine Mail
sei flüchtig. Solange man nicht ausdrücklich auf das Gegenteil
hingewiesen wurde. Ich meine aber -- anscheinend im Gegensatz zu
Thomas in Message-ID: <46519BE8.23617.F15D00@localhost> --, daß hier
durchaus auch das Datenschutzrecht bedeutsam ist, denn die Speicherung
einer Mail in einem öffentlichen Archiv ist eine Datenverarbeitung,
der ich bei der Anmeldung zur Mailingliste idR nicht zustimme. Ohne
diese Zustimmung hätte dann der Teilnehmer an einer Mailingliste
jederzeit einen Anspruch auf Löschung aus dem Archiv, also nicht erst
nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder dem Hinzutreten irgendwelcher
sonstiger Kriterien.

Grüße,
Jürgen.

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