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Re: [Debate] ip adressen sind personenbezogene daten



On Tue, Oct 09, 2007 at 07:17:25PM +0200, Dietz Proepper wrote:
> Martin Uecker:
> > Hallo Peter,
> >
 > >
> > > Es ist absurd, von Berufsausuebenden per Gesetz Vorsorge gegen die
> > > Gesetzuebertretung von Staatsorganen zu verlangen.
> >
> > Daran ist nichts absurd.
> 
> Das sei dahin gestellt.
> 
> > Es geht auch nicht nur um Mißbrauch 
> > durch Staatsorgane, sondern durch Mißbrauch generell.
> 
> Dann denk' einfach mal das Ganze vollständig durch.
>
> > Wenn 
> > Du Datenschutz und das Prinzip der Datenvermeidung
> > prinzipiell für Schwachsinn hälst, brauchen wir nicht weiter
> > zu diskutieren.
> 
> Dem Gegenüber etwas zu unterstellen... Lassen wir das.

Ich unterstelle niemanden etwas. Deshalb war das ein Konditionalsatz.
Die Aussage:

> > > Es ist absurd, von Berufsausuebenden per Gesetz Vorsorge gegen die
> > > Gesetzuebertretung von Staatsorganen zu verlangen.

in diesem Kontext stellt für mich Datenschutz als solchen in Frage.
Denn beim Datenschutz geht es eben darum, als Vorsorge gegenüber
Mißbrauch der Daten (auch, aber nicht nur von Staatsorganen), die
Erhebung von Daten möglicht einzuschränken. Und das wird per Gesetz
eben von allen möglichen Leuten verlangt.

> Im Ernst, was wird 
> benötigt, um dynamisch vergebene IP-Nummern Personen zuzuordnen? Genau, 
> die IP-Nummer, der Zeitpunkt *UND* der ISP der das Mapping <IP-Nummer, 
> Zeit> -> Person durchführen kann. Damit wäre es wesentlich zielführender, 
> das Mapping zu untersagen, maW. *dort* anzusetzen wo überhaupt 
> personenbezogene Daten vorliegen.

Das Mapping zu untersagen nützt nicht viel, denn ein Mißbrauch
zeichnet sich eben gerade dadurch aus, daß gegen Regeln verstoßen
wird. Was nützen dann noch mehr Regeln? Wenn die Daten aber gar
nicht existieren, können sie aucn nicht mißbraucht werden.

> > > Das Problem ist nicht die Speicherung von IP-Adressen zu technischen
> > > Zwecken, sondern der Zugriff Unbefugter. Und offensichtlich ist das
> > > Vertrauen in die Staatsorgane nicht besonders gross.
> >
> > Das Problem ist das Vorhandensein der Daten ohne einen wirklich
> > guten Grund.
> 
> Die Aufrechterhaltung des Regelbetriebs ist für Dich kein guter Grund? Nix 
> für ungut, Dir haben schon etliche Personen die man guten Gewissens als 
> Spezialisten im Betrieb von Webservern bezeichnen kann gesagt, daß dies 
> ohne zumindest rudimentäres Logging ausgesprochen schwierig bzw. unmöglich 
> wird. Das mußt Du natürlich nicht glauben.

Nun. Mache sagen es ist unmöglich, manche sagen, daß hätte niemand
behauptet, es sei nur sehr schwer.  Aber keiner konnte mir einen
konkreten Grund nennen, warum es unzumutbar wäre, auf das Loggen der
IP-Adresse beim Betrieb von Webservern zu verzichten. Und es gibt
Leute, die Webserver ohne das Loggen der IP-Adresse betreiben,
was zumindest widerlegt, daß es unmöglich ist.
 
> > Ich will nicht, daß Protokolle über alle meine 
> > Internetaktivitäten irgendwo rumliegen, sowenig wie ich will,
> > daß alle meine sonstigen Aktivitäten von irgendwem protokolliert
> > werden.
> 
> Was Du willst ist Deine Sache.
> Du solltest aber anerkennen, daß die von Dir 
> behauptete Protokollierung in der Form so oder so nicht existiert.

Stimmt: Wenn ich auf den Webserver des BMJ surfe wird das neuerdings
nicht mehr protokolliert. Auf (fast) allen anderen scheint es
aber momentan üblich zu sein.
 
> > Du willst mir jetzt erzählen, ich solle mir keine Sorgen machen,
> > schließlich werden die Daten nur mit richterlicher Genehmigung an
> > Befugte herausgeben, und alles weiter wird schon mit rechten Dingen
> > zu gehen. Meinst du nicht, daß hat eine gewisse Ironie angesichts
> > der Tatsache, daß das Sammeln dieser Daten heute schon ein klarer
> > Verstoß gegen geltendes Recht ist?
> 
> Das aus der Entscheidung eines Amtsgerichts herzuleiten ist, nunja, 
> eigenwillig. Insbesondere da die Lehrmeinung bislang offenbar eine andere 
> ist.

Das Gesetz ist für meine Begriffe klar auch ohne das Urteil des
Amtsgericht. Auf welche Lehrmeinung beziehst Du Dich denn genau?
Daß die IP-Adressen nicht zu loggen sind, wurde in der Berufung
übrigens nicht mehr bestritten. Wenn die Lehrmeinung das tatächlich
anders sieht, ist das ziemlich überraschend.

Gruß,
Martin


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