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Re: [Debate] Die Politik mit der Angst (IP-Logging)



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Hallo Werner,

- -- "W. Hülsmann - FIfF e.V." <werner@fiff.de> wrote:

>> ja, aber dem hat das MBJ zugestimmt. Es wurden nur Sachen entschieden,
>> mit denen beide Seiten einverstanden waren.
>
> Du hast wohl einen Teil überlesen: "II. Die
> weitergehende Berufung wird zurückgewiesen."
>
> Das BMJ hatte schon noch mehr aufgehoben haben wollen.

nein, ich habe das weder überlesen noch hat das BMJ "noch mehr 
aufgehoben haben wollen"!

Die "weitergehende Berufung" war, dass das BMJ die Kosten des Verfahrens 
(der Berufung) dem Kläger aufbürden wollte. Das wurde aber abgelehnt, 
da der Kläger quasi gar nicht Schuld ist daran, da er das was das AG 
festgelegt hat nicht gefordert hat.

Das steht aber auch alles im Urteil!


> Es wurde in die Berufung gegangen und bei der wurde nur
> der Tenor korrigiert, im übrigen wurde die Berufung
> zurückgewiesen.

In der Berufung wurde ein Fehler des AG korrigiert, sonst nichts. Siehe 
oben: das LG hat dem Kläger in keiner sachlicen Frage Recht gegeben, da 
es darüber gar nicht zu entscheiden hatte.
Die Berufung wurde nur in dem Punkt der Kostenfrage zurückgewiesen, da 
hier das BMJ beantragt hatte, dem Kläger die Kosten bzw. einen Teil 
aufzubürden. Aber da der Kläger nichts dafür kann wenn das AG übers 
Ziel und seinen Antrag hinausschießt, ist es auch vollkommen klar, dass 
das LG dies abweist.


>> Das LG hatte darüber gar nicht zu verhandeln. Nicht die Begründung
>> hatte bestand, sondern es wurde nur festgestellt, dass die Beklagte
>> das akzeptiert und dass der Kläger die vom AG über die Klage
>> hinausgehenden Forderungen gar nicht wünscht. Damit musste inhaltlich
>> zu der frage, ob das Logging von IP-Adressen zulässig ist oder nicht
>> gar nicht mehr entschieden werden.
>
> Darüber mußte wirklich nicht mehr entschieden werden,
> weil IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen und
> eine Speicherung ohne Rechtsgrundlage unzulässig ist.

das ist falsch, darüber wurde gar nicht gesprochen. Es gab eine 
Forderung des Klägers und die Beklagte hat dies angenommen. Punkt aus.

Das Gericht hat weder gesagt, dass IP-Adressen personenbezogene Daten 
sind noch dass sie es nicht sind. Es hat auch nicht gesagt, ob es eine 
Rechtsgrundlage für deren Speicherung gibt oder nicht.


> Aber, Alvar, darüber müssen wir nicht diskutieren. Die
> Rechtslage ist aus meiner Sicht eindeutig: Ohne
> Rechtsgrundlage keine Speicherung personenbezogener
> Daten.

Das mag aus Deiner Sicht ja eindeutig sein; ich habe ja schon mehrfach 
(an anderen Orten) klar gemacht, warum das Logging von IP-Adressen 
wichtig ist.


Ciao
  Alvar


- -- 
** Alvar C.H. Freude, http://alvar.a-blast.org/
** http://www.assoziations-blaster.de/
** http://www.wen-waehlen.de/
** http://odem.org/
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