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Re: [Debate] Die Politik mit der Angst (IP-Logging)



Hallo Alvar,

On 3 Nov 2007 at 0:40, Alvar Freude wrote:

> > Das Urteil des AG wurde vom LG eigentlich nur insoweit korrigert,
> > als das AG versehentlich sogar über den Antrag des Klägers
> > hinausgegangen war.
> 
> ja, aber dem hat das MBJ zugestimmt. Es wurden nur Sachen entschieden,
> mit denen beide Seiten einverstanden waren.

Du hast wohl einen Teil überlesen: "II. Die 
weitergehende Berufung wird zurückgewiesen."

Das BMJ hatte schon noch mehr aufgehoben haben wollen.

> > Nochmals: Ich halte es für müsig über ein bereits korrigiertes
> > Urteil zu resümieren.
> 
> das ist insofern relevant, weil hier das LG als höhere Instanz mit
> einem vermeintlichen Grundsatzurteil hervorgeholt wird. Aber das ist
> eben nicht der Fall. Denn das LG ist nur für die Korrektur des Fehlers
> des AG angerufen worden.

Es wurde in die Berufung gegangen und bei der wurde nur 
der Tenor korrigiert, im übrigen wurde die Berufung 
zurückgewiesen.

> Das LG hatte darüber gar nicht zu verhandeln. Nicht die Begründung
> hatte bestand, sondern es wurde nur festgestellt, dass die Beklagte
> das akzeptiert und dass der Kläger die vom AG über die Klage
> hinausgehenden Forderungen gar nicht wünscht. Damit musste inhaltlich
> zu der frage, ob das Logging von IP-Adressen zulässig ist oder nicht
> gar nicht mehr entschieden werden.

Darüber mußte wirklich nicht mehr entschieden werden, 
weil IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen und 
eine Speicherung ohne Rechtsgrundlage unzulässig ist. Da 
selbst des BMJ keine Rechtsgrundlage für das Speichern 
der IP-Adressen beim Webserverprotokoll vorweisen 
konnte, ist eindeutig, dass eine derartige Speicherung 
unzulässig ist.

Aber, Alvar, darüber müssen wir nicht diskutieren. Die 
Rechtslage ist aus meiner Sicht eindeutig: Ohne 
Rechtsgrundlage keine Speicherung personenbezogener 
Daten. 

Gruß,

Werner

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