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Re: [Debate] Die Politik mit der Angst (IP-Logging)



Hallo Peter,

On 6 Nov 2007 at 16:20, Peter Ross wrote:

> > > Da haben wir es ja wieder: das Urteil des Amtsgerichts, das
> > > offensichtlich grob fehlerhaft ist, wird als Referenz hergenommen.
> >
> > Nur der Tenor war grob fehlerhaft.
 
> Sag mal, ist es nicht seltsam, daß solch ein Urteil, welches eben
> alles andere als 'lupenrein' ist  (was Du als "Tenor grob fehlerhaft"
> interpretierst) und explizit behauptet, kein Grundsatzurteil zu sein,
> von Dir vehement als Referenz verteidigt wird?

Ich habe in meiner letzten Mail nur ein paar Fakten dargestellt, die sich *nicht* auf das Urteil bezogen, sondern nur auf die im Urteil angegebenen Literaturquellen bezog.

Das einzige was an dem Urteil aus meiner Sicht nicht korrekt ist, ist der - vom Landgericht korrigierte - Tenor. Aber wie ich schon ausführte, bedarf es gar nicht dieses Urteils, da die Fakten für sich sprechen.

> Gestern bin ich von einem blauen Auto überfahren worden, als ich in
> Berlin über die Straße lief.
>
> Naja, ich war nicht in Berlin und bin nicht überfahren worden.
>
> Was übrig bleibt, ist die Tatsache, daß das Auto blau war. Oder willst
> Du das etwa bezweifeln?

Nein, ich bezweifle nicht, dass in Berlin ein blaues Auto fuhr. :-)

Aber der Vergleich hinkt.

Hier also nochmal die Fakten (leider hast Du diese Teil völlig ignoriert)

" a) IP-Nummern sind personenbezogene Daten (die
Begründung hierzu kannst Du aus den im AG-Urteil
angegebenen Quellen nachlesen. Nein, Du brauchst nicht
die Begründung selbst zu akzeptieren, sondern nur den
dort angegebenen Quellen vertrauen).

b) für jede Erhebung, Verarbeitung, Speicherung,
Übermittlung oder sonstige Nutzung bedarf es in
Deutschland einer Rechtsgrundlage (vgl. § 4 BDSG).

c) Ob IP-Nummern geloggt werden dürfen oder nicht, läßt
sich nicht allgemein entscheiden, sondern ist im
Einzelfall zu klären. "

Gruß,

Werner



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