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AW: AW: BGHZ 66, 182 (Fernsehen, Newsserver, Schwarze Bretter)



>Nun, die Thueringer sind Pfeifen, aber nicht NIEMAND

Na gut, was die Landesregierungen alles anrichten, uberblicke ich nicht.
Wahrscheinlich sind die Hamburger auch nicht besser. :)
Den Mediendienstestaatsvertrag finde ich personlich auch vollig daneben.
Aber beim Rundfunkbegriff geht es nicht NUR um die Abgrenzung Bundeskompetenz /
Landerkompetenz, er hat eben auch die von mir dargestellte verfassungsrechtliche
Komponente.