[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Multimediagesetz



[This message has also been posted.]
Bei einer Veranstaltung der European Law Students' Association (el§a,
http://www.uni-bonn.de/~ujr) im Bonner Juridicum sprach heute abend ein
Referent des Hauses Rüttgers (Zukunftsministerium) zum Thema der
rechtlichen Problematik von Datennetzen.  Es ging dabei insbesondere um
den in seinem Hause erarbeiteten Entwurf eines `Multimediagesetzes'.

Ziele des Gesetzes seien im wesentlichen Liberalisierung des
`Multimedia'-Marktes sowie Planungs- und Rechtssicherheit für dort
aktive Unternehmen/Anbieter.  Als Grundansantz wurde bezeichnet, daß für
die Anbieter von Netzdiensten *keine* Zulassung oder Anmeldung
erforderlich sein solle; erfolge dieses Anbieten gewerblich, so werde
von dem Anbieter ein Gewerbeschein erwartet.  Weitere Anmeldepflichten
seien ggfs. durch die sonstigen gesetzlichen Regelungen gegeben.  Eine
gesonderte Anmeldepflicht unter dem `Multimedia'-Aspekt sei jedoch nicht
vorgesehen oder erwünscht.

Weitere Aspekte seien der Schutz geistigen Eigentums, die Einführung auf
asymmetrischer Kryptographie basierender digitaler Signaturen
(Wirtschaftsverkehr via Netz) sowie der
Verbraucher-/Daten-/Mißbrauchsschutz.

Zum Verbraucher- und Mißbrauchsschutz (insbesondere:  Verantwortlichkeit
von Diensteanbietern):  Der Begriff des Diensteanbieters wird relativ
allgemein gefaßt und umfaßt diejenigen, die Netzdienste für andere zur
Nutzung bereithalten oder zugänglich machen.  Sie seien zunächst
entsprechend den allgemeinen Gesetzen für *eigene* Inhalte
verantwortlich.  Eine Verantwortung für *fremde* Inhalte, die sie
zugänglich machen, sei jedoch nicht gegeben.  Dabei sei die automatische
und zeitlich begrenzte Vorhaltung auf Nutzeranfrage (-> Cache-Server!)
als Zugänglichmachung, nicht aber als eigenes Angebot zu verstehen.
Sofern das eigene Angebot fremde Inhalte umfasse (-> News!), sei eine
Verantwortung nur gegeben im Falle von technischer Zumutbarkeit und
Möglichkeit einer Kontrolle und konkreter Kenntnis der inkriminierten
Inhalte.

Unklar ist derzeit allerdings noch, wie der schwelende Streit zwischen
Bund und Ländern ausgeht:  Gehören die neuen Medien in den Bereich der
Datenkommunikation (Bundessache) oder in den Bereich von Rundfunk oder
Rundfunk-ähnlichen Medien?  Weitere Mitspieler sind schließlich noch die
G7 und die Europäische Union; auf jeder dieser Ebenen laufen ebenfalls
Verhandlungen bzw. Diskussionen zum Thema einer Regulierung der
Datennetze.

tlr
-- 
Thomas Roessler <roessler@rhein.de> · http://www.rhein.de/~roessler/
  0x593238E1  ·  AE 24 38 88 1B 45 E4 C6  03 F5 15 6E 9C CA FD DB