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Re: protokoll workshop in muenchen, teil II




re

heiko schrieb:

> >ausschliesslichen sperrung des fraglichen inhalts (keine gruppensperrungen)
> 
> Wenn er das SO gesagt hat..

im zweifelsfall nein. er sprach aber explizit davon, dass zur abwaegung der
zumutbarkeit die auswirkungen auf andere (legale) inhalte gehoeren.
wenn du dir die begruendung zu 5,Abs. 2 ansiehst, die du ja ins netz gepostet
hast:

"wenn ihm der einzelne *konkrete inhalt* positiv bekannt ist und er technisch in
der lage ist, diesen *einzelnen inhalt derart zu sperren*, dass eine nutzung in
seinem dienst verhindert wird. [...] sondern dass die bedeutung des einzelfalls
und der aufwand sowie *die auswirkungen auf andere teile des dienstes* im
verhaeltnis zueinander gesehen werden muessen"

zumindest duerften sperrungen von gruppen, in denen ueberwiegend legale
artikel auftauchen, auch bei der konservativsten interpretation ausgeschlossen
sein.

> >einer FSK hierdurch bedroht waere, man sich aber darum bemuehen wuerde, eine
> >solche entwicklung zu verhindern.
> >
> FSK hat er in Bonn nicht als Ziel hingestellt, im Gegenteil solle man
> weitermachen wie bisher!!! Dringend:))

auf meinem notizzettel steht "FSK bedroht", irgendwas muss er ueber eine
FSK im zusammenhang mit der diskussion im bundestag in der zukunft gesagt haben
(juergen ?).

warst du denn auf dem workshop ? du bist nicht auf der teilnehmerliste...

cu,
brunni