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Re: rueckwirkende nichtigkeit einer digitalen unterschrift
- To: lutz@as-node.jena.thur.de (Lutz Donnerhacke)
- Subject: Re: rueckwirkende nichtigkeit einer digitalen unterschrift
- From: Ulf Moeller <3umoelle@informatik.uni-hamburg.de>
- Date: Tue, 30 Jul 1996 18:06:34 +0200 (MET DST)
- Cc: wenning2@rz.uni-sb.de, debate@fitug.de
- Comment: This Message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <m0ukvnh-0003nmC@as-node.jena.thur.de> from "Lutz Donnerhacke" at Jul 29, 96 07:08:12 pm
- Reply-To: um@c2.org (Ulf Moeller)
- Sender: owner-debate@fitug.de
> Nein Rigo. Es ist ein Problem der elektronischen Unterschriften kein
> Altersnachweis zu haben. Sie koennen beliebig rueckwirkend gefaelscht
> werden und sind deshalb bei Schluesselkompromittierung juristisch
> rueckwirkend ungueltig zu machen, um nicht in Paradoxa zu laufen.
Die juristischen Paradoxa sollten wir imho lieber den Juristen
ueberlassen.
Es soll ja auch vorkommen, dass einem Notar das Siegel geklaut oder
wegen Unzuverlaessigkeit die Zulassung entzogen wird.
Das ist das gleiche Problem, das du bei X.509 an die Wand malst, und
die Welt ist bisher noch nicht daran untergegangen... :)