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Re: Konsens zum SiG weitertragen



At 11:49 10.08.96 -0400, Rolf Weber wrote:
>>
>falls nicht gerade gefahr im verzuge ist,  ist dies auch (vielleicht) gar
>nicht so schlecht. ich haette naemlich einen weiteren punkt (...der
>aber evtl. noch einer diskussion bedarf):
>wir sollten fordern, dass jede person nur maximal einen schluessel
>haben darf.
>realisiert werden koennte dies, indem jede CA (egal ob auf X.509 oder
>WoT beruhend) der regulierungsbehoerde die namen, fingerprints der
>oeffentlichen schluessel und personalausweisnummern ihrer kunden
>uebermitteln muss. die regulierungsbehoerde muesste verpflichtet
>werden, kollisionen zu entdecken und die liste in gedruckter form
>zu veroeffentlichen.
>grund: damit waere IMHO die gefahr einer rueckwirkenden nichtigkeit
>einer unterschrift weitestgehend gebannt.
>comments?
>
JA! Das ist der Tod der Privatsphaere, weil man eineindeutig 
identifiziert werden kann. Der Versuch in Deutschland eine
Personenkennziffer wie in Frankreich die RNIPP einzufuehren
wurde deshalb vom BVerfG gestoppt. Diese Ziffer wird durch
eine eindeutige Zuordnung geschaffen, wenn es nur einen 
Schluessel geben kann.
Ausserdem hat die Frage, ob ein oder mehrere Schluessel nichts
mit der "rueckwirkenden Nichtigkeit" (falsches Schlagwort)
zu tun. Dein Vorschlag ist gut gemeint, aber inakzeptabel.

Rigo