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Re: Konsens zum SiG weitertragen



> 
 Der Punkt ist dabei, dass die Zuordnung nur fuer ein bestimmtes Rechtsgeschaeft
> verifizierbar sein muss, aber nicht die Assoziation verschiedener Geschaefte
> zu einer einzelnen Person erlauben soll. Nimm dazu folgendes an: ich
> digitialisiere die Fingerabdruecke meiner zehn Finger und nehme diesen digitalen
> Key (hey: digitus=der Finger: das ist wirklich eine digitale Signatur! :-)),
> um damit 10 verschiedene Vertraege zu signieren.
> 
nein, um himmels willen, das waere keine digitale signatur.
sie waere auf primitivste art faelschbar.
das ist doch eben der trick mit digitalen signaturen: du signierst zwei
verschiedene vertraege, und man sieht beiden *nicht* auf anhieb an,
dass sie von dir signiert wurden.
dazu muss zuerst dein *zertifizierter* oeffentlicher schluessel
genommen werden, und damit wir dann die signatur ueberprueft.


kleiner auszug aus dem SiG:

§ 5 Inhalt eines Signaturschlüssel-Zertifikates

Ein Signaturschlüssel-Zertifikat muß mindestens folgendes enthalten:

1. Den Namen des Signaturschlüssel-Inhabers, der im Falle einer
Verwechslungsmöglichkeit mit einem Zusatz zu versehen ist, oder ein
unverwechselbares Pseudonym,


das ist *nichts* mit anonym.

rolf
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