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Re: Bundesanwaltschaft blufft nicht



At 19:06 05.09.96 +0200, Heiko wrote:

>"Auflagen" kann kein StA machen, wohl auch nicht in der Schweiz.
>
Wohl aber koennen sie Dir ein Angebot machen, was Du nicht 
ablehnen kannst. U-Haft schafft Rechtskraft ;-(

>Ich bin etwas geschockt darueber, wie wenig Vertrauen in die Justiz
>besteht. Als ob jedes Niessen des Generalbundesanwaltes ernstzunehmen
>waere. Etwas mehr Civilcourage waere wuenschenswert, auch wenn man die
>Popelbrueder nicht mag.

Eco hat doch die Vermeidung von Civilcourage zum Ziel.....Deren Hauptproblem
ist doch, wie sie stromlinienfoermiger werden. Aber: Wer will schon gern
Maertyrer sein ?
>
>Bemerkenswert ist ja auch folgendes: Es wird nicht gesagt, die Provider,
>die dem Vorschlag der Sperrung der "URLs" nicht folgen, wuerden wegen
>Unterstuetzung einer kriminellen Vereinigung *angeklagt*, nein, nein,
>es sollen dann lediglich Ordnungsverfuegungen ergehen......
>
>Kleine Frage: Wieso kann man nicht auf diese Verfuegungen warten??
>Gibt es irgendeinen vernuenftigen Grund gegen ein solches Abwarten??
>
>Darauf Warten kostet nichts (keinen Pfennig!! *NOTHING*!!!!!)!!!!
>
>So eine Ordnungsverfuegung darf man nicht mit einem Knoellchen verwechseln.
>Denn es gibt keinen Tatbestand des Ordnungswidrigkeitenrechtes, gegen den 
>hier irgendwer verstossen haben koennte. Falls dies hier jemandem nicht 
>klar ist.
>
Ist schon klar, ist aber nicht zu verwechseln mit dem
Prozessrisiko!!!!!!!!!!!!!!!!
Deine Ausfuehrungen sind hier gefaehrlich! Deswegen folgende Darstellung:
1. Die Auffassung der Generalbundesanwaltschaft (GBA)basiert ersichtlich
auf dem Aufsatz von Sieber, der die Freistellung der Provider von
strafrechtlicher
Verantwortung massgeblich auf das Fehlen von Vorsatz zurueckfuehrt
(meine Auffassung schon 1 Jahr vor Sieber)
2. Um eine Verantwortlichkeit zu begruenden, werden die Provider 
informiert. Nunmehr koennen Sie sich nicht mehr auf Nichtwissen berufen
und handeln bedingt vorsaetzlich, was bei den genannten Delikten ausreicht.
3. Jedes weitere Providing der Seiten unter der von der GBA genannten 
URL erfuellt nunmehr die genannten Tatbestaende.
4. Damit hat die StA ein Druckmittel, die Provider zur Sperrung zu bewegen.
5. Die GBA ist hier selber nicht sehr rechtstreu, gilt doch in Deutschland 
das Legalitaetsprinzip: Sie muessen! Anklagen, sobald hinreichender Tatverdacht
besteht.
6. Wo ist das Problem, dass die GBA das nicht tut ?
7. Art 5, Art. 12 und Art 14 GG, also die Meinungsfreiheit, die Berufsfreiheit
und das Recht am eingerichteten und ausgeuebten Gewerbebetrieb.
8. Es waere politisch nicht opportun, den Provider direkt anzuklagen, wenn er 
nicht (nach einer Schamfrist) sofort sperrt.
9. Die Seiten sind so laecherlich, dass man sich vor der Weltoeffentlichkeit
blamiert.
10. Also versucht man es erst durch eine Ordnungsverfuegung mit der
(sehr) wahrscheinlichen (@ 130 a StGB) Strafbarkeit als Druckmittel.
11. Damit ist das Vorgehen von Schneider aus der Sicht der Provider
das einzig richtige.....
12. Das Problem laesst sich mit dem derzeitigen Strafrecht nicht loesen und
FITUG sollte fuer mehr Toleranz und demokratische Kultur stehen.

Rigo