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Re: schadensbegrenzung ?



> b) Ich habe einen Vertrag ueber IP-Routing. Da ist nirgendwo
>    von Einschraenkungen fuer bestimmte Adressen oder bestimmte
>    Ports die Rede. Wenn bestimmte Adressen illegal sind - fein,

Andersherum besteht aber auch kein Anspruch, dass alle IP-Adressen
im 32bit-IP-Adressraum fuer mich erreichbar sein muessen. Kein
Provider wuerde mir garantieren, dass ich etwa ein Telnet zu
irgendwelchen Hosts hinter einer Firewall machen kann. Und wenn
ein Host xyz irgendwo zeitweise nicht erreichbar ist, kann ich
von meinem Provider auch nicht einfordern, dass er von da an fuer
mich IP-Brieftauben losschicken muss.

>    das ist etwas, um das ich mich selber kuemmern muss. Wenn
>    mein Provider mich als Subprovider (denn das bin ich mit
>    einem IP-Vertrag effektiv) darueber informiert hat er seiner
>    Pflicht und Schuldigkeit genuege getan. Eine eventuelle

Der Provider kann vermutlich pauschal sagen: www.xs4all.nl ist
voruebergehen "nicht erreichbar". Punkt. Routing-Probleme aus
technischen Gruenden oder juristischen Gruenden? Warum soll er
so etwas ueberhaupt mitteilen. Wenn ein ftp-Server in den USA
zeitweise nicht erreichbar ist, kann ich vielleicht noch 
mit traceroute feststellen: something.route.alternet.net laesst
nichts durch, aber dann endet es auch schon. Ist dieser Router etwa
von den Mormonen gekauft worden, um von nun an nur noch Pakete nach
www.bible.com durchzulassen? Vielleicht weiss ja der Provider selbst nicht,
warum da ein Problem ist, oder er hat was zu verschweigen?

>    Sperre muesste ich aber in *meinem* Router einbauen.

> Oder wie wuerde ich als Provider reagieren, wenn das ECRC so
> freundlich waere, ourworld.compuserve.com, xs4all.nl und
> serve.com fuer mich praeventiv komplett nicht mehr zu routen?

Als *Provider* ware mir das sch****egal, solange mir nicht deswegen
massiv Kundschaft abspringt. Gottseidank sind die meisten User ja nicht
an "radikal" interessiert (...sondern an den bunten Bildchen, gegen die in
Presse und Fernsehen immer so gewettert wird...).
Und bevor ich mir von einem Staatsanwalt das Geschaeft zerstoeren lasse,
der wegen angeblicher Verfehlungen die Hardware meine Hardware einsackt und
dann nach Jahren juristischer Spiegelfechterei kleinbeigibt und einen
Scherbenhaufen hinterlaesst, fuer den er keine Verantwortung oder
Haftung uebernehmen braucht, verzichte ich lieber auf etwas Zivilcourage,
und mache lieber, was angeordnet wird. Und darauf spekulieren gerade solche 
Verfechter der Netzhygiene. Es fehlt ein www.michael-kohlhaas.de :-(

Nicht, dass ich die Verhaltensweise von Staatsvertretern oder Providern
verteidigen will, aber muss auch sich auch im klaren sein, dass Ansprueche
auf bestimmte Netzservices (auch und gerade der Zugang zu allem, was im
Internet an IP-Paketen herumkreucht und -fleucht oder IP-Pakete erzeugen kann)
nicht a priori vorhanden sind, weil ich den Modemstecker in die ISDN-Dose
gestoepselt habe, sondern vertraglich ausgehandelt sein muessen. Zivil-
courage koennte auch darin bestehen, den Provider zu verklagen, dass man
xs4all nicht mehr erreichen kann, in der Hoffnung, dass dieser den schwarzen
Peter weitergibt an z.B. das BVerfG. Warum habe ich jedoch nur den Eindruck,
dass das auch wieder als Phyrrussieg endet?

Absoluter Zugang, absolute Information und absolute Demokratie ist ein Mythos.
Das rechtfertigt allerdings auch umgekehrt nicht Zensur.


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