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Re: schadensbegrenzung ?



At 16:21 06.09.96 +0200, Holger Veit wrote:
>"Bloedsinn" oder umgekehrt Sinnhaftigkeit, Plausibilitaet, Konsistenz,
>Realisierbarkeit, Realitaetsnaehe sind leider keine Argumente im 
>juristischen Sinne :-( und  "geschaeftsschaedigend" ist die Gesetzgebung 
>schon lange: Ich wollte ja frueher eigentlich ein Hehler-Geschaeft
>eroeffnen, aber das StGB hat es mir ja verboten :-)
>
Gott sei Dank nicht gaaanz richtig: Im Birkel - Nudel Fall, hatte das
Gesundheitsministerium zu frueh gewarnt und es hat sich spaeter 
herausgestellt, dass zu unrecht gewarnt wurde. Der BGH hat das
Land BW dann zu Schadensersatz verurteilt. Wenn also explizit jemand
abspringt und sich anschliessend rausstellt, da war gar nix, weil nicht
verantwortlich oder wie auch immer, dann muessen sie blechen und
kriegen einen Rueffel von gaaaaaanz oben von wegen dem 
Standort Deutschland und so......

Rigo