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Eine Selbstentlarvung der ICTF... (fwd)



Hallo Lutz, hier noch eine Cc mit der Bitte um Weiterleitung auf die
FITUG-Members-Liste, wenn Du sie fuer geeignet haeltst.

---------- Forwarded message ----------
Date: Tue, 17 Sep 1996 09:17:23 +0200
From: Alexander Eichener <c96@ix.urz.uni-heidelberg.de>
Newgroups: de.soc.zensur, de.soc.recht, de.soc.netzwesen
Subject: Eine Selbstentlarvung der ICTF...

Liebe Leute,

ich moechte mich fuer den unzutreffenden, weil einfach uebernommenen
Subject-Header meines vorigen Postings entschuldigen. Ich haette 
aufpassen und ihn dem neuen Inhalt entsprechend abwandeln sollen,
wie es sich gehoert. Sorry. Hier jetzt noch einmal richtig.

On 16 Sep 1996, Wolfgang Leven wrote:

> Heute habe ich von Herrn Rechtsanwalt Michael Schneider per eMail
> die Erlaubnis erhalten, <zu posten>
(...)
>              Mitteilung der Internet Content Task Force (ICTF)
>                        RA Michael Schneider, eco e.V.

(...)
> Die Bundesanwaltschaft habe im vorliegenden Fall das Angebot der ICTF
> aufgegriffen, das Gespräch mit uns als Zentralstelle zu suchen, anstatt
> sonst üblichen Weg zu gehen. Der "sonst übliche Weg" sei, die
> Landesjustizministerien zu kontaktieren und über diese zu veranlassen, da
> polizeiliche Maßnahmen (Zwangsgeld, Ersatzvornahme) ergriffen werden. Auch

Man muss sich diese wunderschoene Selbstentlarvung mal auf der Zunge 
zergehen lassen.

Und sie wieder und wieder und erneut lesen. 

Ein Prachtstueck. Ueber das von mir in den vorangegangenen 
Postings bereits Dargelegte und Erlaeuterte hinaus geht aus ihr noch 
etwas Weiteres hervor:

Naemlich dass sich die Bundesanwaltschaft ueberhaupt *nicht zustaendig*
fuehlte, und lediglich auf das massive Draengen der ICTF hin ueberhaupt
von ihrer nur fakultativen Kompetenz aus Par. 120 GVG Gebrauch machte.
   An sich haette sie also (oben, zweiter Satz) die Haende in den Schoss
gelegt, und ein Taetigwerden den Strafverfolgungsbehoerden resp.
- bei rein ordnungsrechtlichen Sachverhalten - den Polizeibehoerden der
Laender ueberlassen. Der Hinweis auf Zwangsgeld und Ersatzvornahme,
also auf die nichtkriminalisierenden Massnahmen des normalen Verwaltungs-
zwanges, zeigt dann jedem Juristen noch deutlicher, geradezu "kindgerecht" 
klar, dass die Bundesanwaltschaft eine Strafverfolgung fuer eher fernliegend
und unangemessen hielt. Aber damit wollte sich die ICTF natuerlich
nicht zufriedengeben - man brauchte ja einen Anlass, um sich ggue.
den Mitgliedsprovidern als Zensor aufzuspielen.

--
Alexander Eichener	
- Rechtsanwalt -
c96@ix.urz.uni-heidelberg.de   
Do not use aeichene@ix.urz.uni-heidelberg.de anymore (mail is forwarded).





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|   Lutz Donnerhacke   +49/3641/380259 voice, -60 ISDN, -61 V.34 und Fax    |