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Re: Schneider, nächste PE



Interessant an Schneiders neuestem Brief an die BAW ist, daß der von ihm "fiktiv" konstruierte Fall:

>   verlassen, möchte ich das Problem anhand eines fiktiven, aber zur
>   weiteren Analyse sehr geeigneten Parallelfalles darstellen.
>
>   Dabei gehe ich von folgenden tatsächlichen und rechtlichen Prämissen
>   aus:
>
>    1. Die Radikal wird im Ausland von einem Versender für Interessenten
>       bereitgehalten. Potentielle Interessenten müssen per Post oder
>       telefonisch eine Nachricht an den Versender übermitteln, der
>       sodann in einem Umschlag, auf dem der Absender (nicht jedoch die
>       Absendeadresse) ersichtlich ist, genau eine Ausgabe der Radikal an
>       den Interessenten verschickt.
>    2. Es gelingt Ihnen nicht, effizient gegen den Versender vorzugehen,
>       da Sie aufgrund einer geschickten Weiterleitung der Post seinen
>       Aufenthaltsort nicht kennen oder weil Ihnen der Staat, in dem sich
>       der Versender aufhält, keine Amtshilfe gewährt.

exakt die dahin übliche Verbreitungsmethode der gedruckten "radikal" beschreibt. Man sendet einen Umschlag an eine holländische Post-Adresse. In diesem Umschlag befindet sich ein weiterer Umschlag, der mit einem etwas kryptischen Code beschriftet ist und 5 Mark und die Adresse des Bestellers enthält. Sonst nichts. Einige Zeit später erhält man dann die "radikal". Kein Anschreiben, kein Absender, einfach nur die Zeitschrift.

Die BAW weiß das sicher, denn es wird in jeder "radikal"-Ausgabe beschrieben. Wenn ich mich richtig erinnere, steht es sogar so im Verfassungsschutzbericht (ohne Details, natürlich).

Boris.

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