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Re: Zu den Spiegeln meiner Seite bei ICTF



>Eine kurze Geschichte des Vorgangs Marquardt/Compuserve/radikal :)

Danke!

(Das widerlegt dann wohl auch die Verschwoerungstheorie, dass
Schneider und eco sich von sich aus an die BWA gewandt haetten.)


>Die Kernbehauptung meint, ein Link zur Radikal stelle gewissermassen
>den vertreib eines Underground-Fanzines dar. Das ist im allgemeinen,
>sowie in meinem speziellen Fall, falsch. Das hatte auch die
>Bundesregierung in der Antwort auf die Anfrage der CDU/CSU sinngemaess
>dargestellt.

Hat jemand die Antwort im Wortlaut (dem SPD-Server mit den
Bundestagsdrucksachen ist mal wieder nichts zu entlocken)?


>Compuserve teilte mir am 11.09.1996 um 22.42 Uhr via Mail mit, dass
>meine Seite geblockt waere. Gruende wurden nicht genannt.

CompuServe Deutschland schreibt dazu, "daß auch Postings in CompuServe
Bereichen, die verletzend für Minderheiten oder illegal also verboten
sind, nicht erlaubt sind" (zitiert in der Newsgroup de.soc.zensur):

  Antwort:        Statement Radikal-Link

  Felix Somm, CompuServe GmbH
  Statement zu Radikal-Link
  13. September 1996

  CompuServe liegt eine Mitteilung über ein Ermittlungsverfahren gegen
  Unbekannt vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Graf vor.
  Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen unbekannte Verbreiter der
  linksextremistischen Druckschrift Radikal" über das Internet.

  OurWorld ist ein Bereich von CompuServe, der auf CompuServe-Servern
  läuft und von CompuServe resp. einem Partner von CompuServe gemanaged
  wird. Genauso wie ein Forum ist auch OurWorld ein Bereich der
  CompuServe Inhalte und für diese Bereiche gelten die CompuServe
  Vertragsbestimmungen. Diese sagen unter anderem aus, daß auch Postings
  in CompuServe Bereichen, die verletzend für Minderheiten oder illegal
  also verboten sind, nicht erlaubt sind. In dem angesprochenen Falle
  hat der Betreuer von OurWorld aufgrund der geltenden Bestimmungen
  entschieden, daß ein Posting mit einem Link auf eine radikale
  Zeitschrift diesen Bestimmungen nicht entspricht. Innerhalb von
  CompuServes Bereichen behält sich CompuServe sein Hausrecht vor
  respektive werden die entsprechenden Betreiber in ihren Hausrechten
  geschützt, Inhalte nur dann zuzulassen, wenn sie den CompuServe
  Vertragsbestimmungen entsprechen.

  Das heißt nicht, daß CompuServe das Internet zensieren will oder in
  irgendweiner Weise kontrollieren will und kann. Nach wie vor können
  auf alle Inhalte im Internet zugegriffen werden. Es ist aber nicht
  CompuServes Interesse, Inhalte, die Teile seiner Mitgliedschaft oder
  auch Teile der Online-Gemeinde in ihren Gefühlen verletzen, dadurch zu
  fördern, daß man ihnen zustäzliche Werbemöglichkeiten bietet. [...]