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a2_T970419.17.html
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- From: mr94@prenzlnet.in-berlin.de (Martin Recke)
- Date: Fri, 18 Apr 1997 20:37:56 +0200 (MET DST)
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[taz, die tageszeitung.] [Hilfe] [Suche] [ABO] [LeserInnenbrief]
TAZ 19.04.97 S. 2 Nr. 17
[taz]
Online-Dienste nicht für Pornos verantwortlich
Die Parteien stritten über neue rechtliche Regelungen zu Online-Diensten im
Internet. "Verschlüsselung" soll auch nach dem Willen der FDP erlaubt bleiben
Bonn (AP/taz) - Wer ist verantwortlich für die Inhalte im Internet?
Darüber stritten gestern die Parteien im Bundestag vor fast leeren
Bänken. Auf der Tagesordnung standen Gesetzentwürfe zu neuen
rechtlichen Regelungen. "Wir sind das erste Land der Welt, das sich
aufmacht, solche Rahmenbedingungen zu formulieren", sagte
Bundesforschungsminister Jürgen Rüttgers (CDU). Die SPD bemängelte die
vorgesehene Trennung von Individual- und Mediendiensten, die aber vor
allem auf Druck der SPD-dominierten Länder zustandegekommen war.
Das sogenannte Informations- und Kommunikationsdienstegesetz sieht im
wesentlichen vor, daß künftig jeder ohne jegliche Zulassung oder
Anmeldung elektronische Informations- und Kommunikationsdienste
anbieten darf. Die Online-Dienste wie zum Beispiel CompuServe sollen
künftig nur für Inhalte verantwortlich sein, die sie selbst
einspeisen. Für Inhalte im weltweiten Computernetzwerk Internet, die
von anderen Teilnehmern eingespeist und nur über die Online-Dienste
gelesen werden, sollen diese Unternehmen jedoch nicht verantwortlich
sein. Dafür könnte dann nur der Einspeiser haftbar gemacht werden.
Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit für alle Unternehmen, die
derartige Dienste anbieten, und mache zugleich deutlich, daß das
Internet kein rechtsfreier Raum sei, sagte Rüttgers.
Die Vorschriften des Bundesgesetzes sollen für alle elektronischen
Dienste gelten, die auf individuelle Nutzung ausgelegt sind. Die
zuständigen Länderregierungschefs haben sich zudem auf einen
weitgehend wortgleichen Staatsvertrag für Dienste mit Mediencharakter
verständigt. Der Gesetzentwurf sei eine "erstklassige AB-Maßnahme für
Juristen", kritisierte daher der Grünen-Abgeordnete Manuel Kiper. Wer
im World Wide Web, dem Multimediateil des Internet, Informationen
anbiete, werde künftig nicht mehr wissen, ob für ihn die Regelungen
des Gesetzes oder der Staatsvertrag gelte.
"Erheblichen wirtschaftlichen Schaden" fürchtete Kiper auch für den
Fall, daß sich die bislang nur als Gerücht kursierenden Informationen
über eine gesetzliche Einschränkung von Verschlüsselungstechniken
bewahrheiten sollten.
Die FDP, die Rüttgers' Gesetzentwurf unterstützte, wandte sich gegen
eine solche Befürchtung. Mit den Liberalen werde es ein "Kryptogesetz"
nicht geben, versicherte der frühere Bundesbildungsminister Karl-Hans
Laermann. Auch Justizminister Schmidt-Jortzig (FDP) betonte,
Verschlüsselungen müßten zulässig bleiben: "Warum darf im Internet
eine Nachricht nicht ausschließlich für den Empfänger zugänglich sein?
Briefe darf man doch auch verschlüsseln und zukleben."
TAZ Nr. 5207 vom 19.04.1997 Seite 2 Aktuelles 84 Zeilen
TAZ-Bericht
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