[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Rechtslage fuer oeffentliche Zockerlisten



On Tue, 17 Mar 1998 16:49:48 +0100 (CET), PILCH Hartmut wrote:

>Hat ein Zocker einen Rechtsanspruch auf unbehelligtes Weitermachen,
>solange ihm sein Fehlverhalten nicht durch ein Gericht attestiert
>wurde?

Was verstehst du unter "Zocker"? Betreiber von unseriösen Glücksspielen?
(BTW: Gibt es auch seriöse Glücksspiele?)

cu Gunnar