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Re: Rechtslage fuer oeffentliche Zockerlisten
- To: Thorsten Fenk <t.fenk@gmx.net>
- Subject: Re: Rechtslage fuer oeffentliche Zockerlisten
- From: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
- Date: Wed, 18 Mar 1998 15:38:05 +0100 (CET)
- cc: debate@fitug.de
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <19980318003437.03710@ripley.westfalen.de>
- Sender: owner-debate@fitug.de
On Wed, 18 Mar 1998, Thorsten Fenk wrote:
> > Die in Amerika massenhaft verbreiteten Listen von unlauteren Anbietern
> > ("bad traders" oder "rippers") scheinen hier einen Anfang darzustellen.
>
> Die Missbrauchsgefahr solcher Listen ist andererseits auch nicht zu
> unterschaetzen. Als Beispiel sei hier einmal der "Samsung Spam" genannt.
> Irgendjemand hatte unter Verwendung einer Samsung Domain Junkmail
> "fuer" Samsung verschickt. Ich moechte nicht wissen, in wie vielen
> (mentalen) Blockfiles *.samsung.com jetzt noch steht.
Hat der "Samsung-Spammer" dabei Listen unlauterer Anbieter oder sonstige
Anklagen gegen Personen verbreitet? Oder in wiefern ist das ein Beispiel?
--
PILCH Hartmut
http://www.a2e.de/phm/