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Re: Verbraucherverbaende gegen Digitale Signatur?



Axel H. Horns zitierte:

> einen hohen Sicherheitsstandard bieten. Gemäß dem deutschen
> Multimedia-Gesetz, das im August vergangenen Jahres in Kraft trat,
> müssen Online-Anbieter dagegen für die Vergabe der digitalen
> Signaturen eine Lizenz bei öffentlichen Stellen beantragen.

Das stimmt doch gar nicht; mit Lizenz gibt's zwar die  
Sicherheitsvermutung nach dem SigG, aber man darf ja auch ohne Lizenz  
zertifizieren. Ähnliches ist IIRC auch gemeinschaftsrechtlich geplant.  
Was soll also die Aufregung? Es ändert sich doch nicht viel.

> Weiterhin kritisieren die Verbraucherschützer, daß die elektronische
> Signatur bei Rechtsstreitigkeiten handschriftlichen Unterschriften
> gleichgestellt werden soll. Für Kunden, die "per Mausklick"

Damit haben sie allerdings recht. Die deutschen Ideen zu einer  
"gesetzlichen Textform" unter Einschluß digital signierter Dokumente  
gefallen mir da wesentlich besser. Privatbürgschaft, Wohnungsmietvertrag  
oder gar abstraktes Schuldversprechen (!) per Mausklick? Nein, danke.

-- 
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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