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Re: Verbraucherverbaende gegen Digitale Signatur?
- To: debate@fitug.de
- Subject: Re: Verbraucherverbaende gegen Digitale Signatur?
- From: kopp@naranek.camelot.de (Wolfgang Kopp)
- Date: 20 May 1998 12:21:00 +0200
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Hallo Gert,
Du meintest am 20.05.98 um 01:11 zum Thema "Re: Verbraucherverbaende
gegen Digitale Signatur?":
> Wenn die Leute nicht in der Lage sind, mit ihrer Signatur ordentlich
> umzugehen, dann ist das doch einzig ihr Problem...?
Eine Formvorschrift hat bis zu vier Funktionen:
1. Kontrollfunktion: Die Form soll eine öffentliche Kontrolle des
Rechtsgeschäfts ermöglichen, z.B. im Kartellrecht.
2. Beweisfunktion
3. Belehrungsfunktion: Die Einschaltung eines Notars soll die sachgemäße
rechtliche Belehrung der Beteiligten sicherstellen.
4. Warnfunktion
Bei den von mir genannten typischen Beispielen sind die Kontrollfunktion
und die Belehrungsfunktion ersichtlich nicht von Bedeutung, während die
Warnfunktion eindeutig im Vordergrund steht.
Bevor man etwas unterschreibt, macht man sich normalerweise Gedanken
darüber, welche Auswirkungen die Unterschrift hat. Diese Warnfunktion
besitzt eine digitale Signatur - derzeit! - noch nicht im gleichen Maß.
Die Menschen werden sich erst daran zu gewöhnen haben, daß sie jetzt
auch "per Mausklick" Dokumente unterzeichnen können. Eine rasche
Gleichstellung scheint mir deshalb nicht sinnvoll zu sein.
--
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
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