[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: Verbraucherverbaende gegen Digitale Signatur?



Hallo Gert,

Du meintest am 20.05.98 um 01:11 zum Thema "Re: Verbraucherverbaende  
gegen Digitale Signatur?":

> Wenn die Leute nicht in der Lage sind, mit ihrer Signatur ordentlich
> umzugehen, dann ist das doch einzig ihr Problem...?

Eine Formvorschrift hat bis zu vier Funktionen:

1. Kontrollfunktion: Die Form soll eine öffentliche Kontrolle des
   Rechtsgeschäfts ermöglichen, z.B. im Kartellrecht.
2. Beweisfunktion
3. Belehrungsfunktion: Die Einschaltung eines Notars soll die sachgemäße
   rechtliche Belehrung der Beteiligten sicherstellen.
4. Warnfunktion

Bei den von mir genannten typischen Beispielen sind die Kontrollfunktion  
und die Belehrungsfunktion ersichtlich nicht von Bedeutung, während die  
Warnfunktion eindeutig im Vordergrund steht.

Bevor man etwas unterschreibt, macht man sich normalerweise Gedanken  
darüber, welche Auswirkungen die Unterschrift hat. Diese Warnfunktion  
besitzt eine digitale Signatur - derzeit! - noch nicht im gleichen Maß.  
Die Menschen werden sich erst daran zu gewöhnen haben, daß sie jetzt  
auch "per Mausklick" Dokumente unterzeichnen können. Eine rasche  
Gleichstellung scheint mir deshalb nicht sinnvoll zu sein.

-- 
Wolfgang Kopp, Buchenstr 28, D-85716 Unterschleissheim, VF+49-89-3211439
 <kopp@naranek.camelot.de> . http://home.pages.de/~kopp/ . Generation @
                PGP public key (2047/D21FCB69) available