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Re: FYI: Landgericht Berlin erklärt E-Mail-Werbung für unzulässig ...



> 
> Date: 04 Jun 98 17:04
> Message-Id: <E0yhbZQ-0002If-00@mail.newsaktuell.de>
> Subject: Landgericht Berlin erklärt E-Mail-Werbung für unzulässig ...
> From: "ots.Computer" <ots.Computer@listserv.newsaktuell.de>
> 
> Landgericht Berlin erklärt E-Mail-Werbung für unzulässig
[...]
>    Das Landgericht Berlin schreibt diese erfreuliche Rechtsprechung
> fort. Neu ist, daß nun auch Privatpersonen ihren
> Unterlassungsanspruch selbst geltend machen können und auch
> Freiberufler oder Gewerbetreibende vor unverlangter Werbung geschützt
> sind.

Was heisst das konkret, wenn mir irgendjemand eine UCE schickt? Nehmen wir
selbst ruhig mal an, dass der Absender aus Deutschland kommt. Bekomme ich
dann 500.000 DM :-) ? Doch sicher nicht. Effektiv muss ich dann doch wohl
den Laden anschreiben (oder durch einen RA anschreiben lassen) und eine
Unterlassungserklaerung unterschreiben lassen. Das wird alles in allem,
auch und gerade vom Zeitaufwand, wesentlich teurer, als die Datei vom Pop3-
Server zu laden und nach Lesen der ersten paar Zeilen zu loeschen. Ich habe
taeglich Dutzende von solchen Junkmails, die meisten davon aus dem Ausland.
Selbst wenn da mal eine von DE dabei ist, ist der Aufwand, nachzuvollziehen,
dass das eine UCE von jemandem ist, von dem ich frueher mal eine solche Erklaerung
verlangt habe, wiederum so hoch, dass ich meinen lieben langen Tag nur mit solchen
Muell-Recherchen verbringen kann. Und dann behauptet jener deutsche Spamford
dann noch rotzig, dass der unterschiebene Wisch nur auf die Firma ABC bezogen
war und nicht fuer seine neue Firma XYZ, und deshalb void sei. Und erhaelt
womoeglich durch solche Verfahrensfinessen bei den Hubberts unserer Justiz
sogar recht. Spammer spekulieren darauf, dass die Justiz so tranig reagiert,
und jeder Versuch, mehr als ein Mail-Remove auszufuehren, in keinem Verhaltnis 
zum Rechtsweg steht :-(

>    Doch die Werbeflut dürfte damit noch nicht gebannt sein, meint
> Sebastian Biere, Online-Recht Experte von akademie.de. Oftmals bleibt
> der Absender anonym oder hat seinen Sitz im Ausland, so daß die
> Rechtsdurchsetzung meist nicht möglich ist. Zumindest deutsche
> Versender müssen diese Entscheidungen ernst nehmen - ansonsten dürfte
> es teuer werden, so die Einschätzung von Biere.

AOL verteilt auch hierzulande 10-Freistunden-CDs. Wer spammt, benutzt nicht
seine eigene Domain, sonst wird er zugebombt. Und im Zweifelsfall war es dann
die boese Konkurrenz, welche zum Schaden der integren Kaufmanns in die UCE Namen 
und Adresse von dessen Firma geschrieben hat. Man tut ja sowas selbst nicht (siehe
eigene serioese Internetpraesenz). Aber die zwei oder drei Dummkoepfe, die den 
Muell nicht wegschmeissen, sondern mit einer Anfrage nach dem Produkt reagieren, 
die nimmt man selbstverstaendlich mit...

-- 
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