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Re: [FYI] terre des hommes e.V. als Hubbert-Fanclub?
- To: _FITUG <debate@fitug.de>
- Subject: Re: [FYI] terre des hommes e.V. als Hubbert-Fanclub?
- From: Andreas Borchert <borchert@mathematik.uni-ulm.de>
- Date: Tue, 16 Jun 1998 19:13:25 +0200
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- In-Reply-To: <199806161224_MC2-405E-885D@compuserve.com>; from Klaus M. Hoffmann on Tue, Jun 16, 1998 at 12:23:34PM -0400
- References: <199806161224_MC2-405E-885D@compuserve.com>
- Sender: owner-debate@fitug.de
On Tue, Jun 16, 1998 at 12:23:34PM -0400, Klaus M. Hoffmann wrote:
> wenn beiträge in newsgroups über anonyme remailer (z.b. www.anonymizer.com)
> gepostet werden, muß entweder sehr schnell reagiert werden, d.h. den
> betreiber des remailers zur herausgabe der protokolldateien bewegen, bevor
> diese in den digitalen orkus gehen (was der allerdings freiwillig niemals
> tun wird), oder aber die herkunft der nachricht läßt sich definitiv *nicht
> feststellen.
Auch wenn Mixmaster und andere anonyme Remailer geeignete Techniken sind,
die Rueckverfolgung zu erschweren, heisst es noch lange nicht, dass es
prinzipiell in jedem Falle unmoeglich waere. Insbesondere wenn jemand
ueber laengere Zeit kontinuierlich Kinderpornos auf diese Weise
verbreiten wuerde, koennte es durchaus sein, dass die Falle irgendwann
einmal zuschnappt:
1. Die Personenkreise, die als Absender in Frage kommen, sind relativ
begrenzt, da es durchaus in vielen Faellen naheliegt, dass sie sich
auch nicht-anonym am USENET beteiligen. Bei dem letzten konkreten
Fall in de.test ist z.B. mit hoher Wahrscheinlichkeit davon
auszugehen (meine Meinung), dass der- oder diejenige vorher an
den entsprechenden Diskussionen aktiv beteiligt war.
2. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Administratoren anonymer
Remailer nicht sehr gluecklich darueber sind, wenn ihr Dienst zur
Verbreitung von Kinderpornos genutzt wird und ihr Widerstand
gegenueber einer Kooperation in so einem Falle mit ermitteltenden
Behoerden geringer ist als wenn z.B. Scientology ueber die
Veroeffentlichung von internen Materialien klagt.
3. Wenn dann einer aus dem engeren Kreis der Verdaechtigen Opfer
einer Hausdurchsuchung wird (da kann ggf. auch ein anderer Grund
herangezogen werden, da wohl nur die wenigsten der Anhaenger
von Kinderpornos diese nur ueber das Internet verteilen), ist
es auch sehr viel spaeter bei der Untersuchung eines
beschlagnahmten Rechners moeglich, Spuren von dem Posting zu
finden (ein Indiz waere z.B. das Bild selbst und die Werkzeuge
zur Benutzung von PGP und anonymen Remailern).
> insofern hat hubbert recht: man kann nichts tun gegen kinderpornos in
> newsgroups - außer den zugangsprovider zu verurteilen. <zynic g>
> was zwar auch wirkungslos ist, aber das hat hubbert ja genausowenig
> interessiert wie die tatsächliche rechtslage.
Verbrechen hinterlassen normalerweise nicht nur eine einzige Spur (wie
z.B. kurzfristig bei einer Remailer-Kette), so dass es in jedem Fall
Hoffnung gibt, sie aufzuklaeren. Es ist insbesondere eine Frage der
Geduld und des Aufwands.
> beim somm-prozeß ging es um die verbreitung bestimmter digitaler
> information, und nicht um gewalttaten an sich.
> die digitalisierten *bilder tun imho niemandem weh,
Das ist nicht die Sichtweise des Gesetzgebers und es gibt auch
gute Gruende dafuer.
Andreas.
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Andreas Borchert, Universitaet Ulm, SAI, Helmholtzstr. 18, 89069 Ulm, Germany
E-Mail: borchert@mathematik.uni-ulm.de
WWW: http://www.mathematik.uni-ulm.de/sai/borchert/
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