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Re: Terror folgt aus Dummheit



> Es geht nicht an, das wir einen
> staatlich verordneten zentralen Internetprovider a la China/Singapur haben,

Ist das in China und Singapur so?  Wie in Malaysia?

> der seine zentralen Vermittlungsknoten mit Zensur- und Filtersoftware aller
> Art vollstopft, weil der Staat die Folgen seiner Inkompetenz, seiner
> Ohnmacht und seiner Defizite die Gesamtheit der Bevölkerung spüren läßt und
> wohl als Präferenz vom unmündigen, nicht lernfähigen Idioten als Bürger
> ausgeht (was ich aber von den konservativ-reaktionören Kräften in der BRD

was ich bei jedem Wahlkampf und durch die Bank als Grundlage des
oeffentlichen politischen Auftretens aller Parteien sehe.  Einige Parteien
gehen da noch weiter, indem sie "Populist" und "Stammtischbruder" als
Schimpfwort fuer jeden Politiker benutzen, der den Konsens der
herrschenden Gruppe bricht.

> eigentlich gewohnt bin), sondern um Bereitstellung von fehlenden
> Informationen und Mitteln, wie Eltern/Lehrer/Jugendheimbetreiber das
> Verhältnis Internet-Kind/Jugendlicher verantwortlich und selbstbestimmt
> organisieren können.

Angebote sind reichlich vorhanden.  Noch mehr koennte bedeuten:
Pflichtkurse fuer Eltern, deren Kinder ans Internet wollen, Sperrung
des Netzes fuer Kinder von Nicht-Absolventen.  Soll das gefordert werden?

Hier noch einige sehr aufschlussreicher Usenet-Extrakte zum Thema, viel
besser als ich je schreiben koennte, da von einem internetkundigen
Juristen:

From: ba3028@bamberg.baynet.de (Musashi Sunzi)
Newsgroups: de.soc.recht.datennetze,de.soc.recht.misc
Subject: Re: Compuserve-Urteil

...

Wenn hier einer ein *Traumtaenzer* ist, dann wohl du und die anderen
Vertreter der *Free Usenet-Fraktion*. Ihr seid es naemlich, die die
Realitaeten gaenzlich verkennen und mit eurer kompromisslosen
Halsstarrigkeit dem Usenet (jedenfalls in Deutschland!!) ueber kurz
oder lang das Grab schaufeln werdet.

Ihr werdet es vielleicht nicht glauben, aber ihr seid ausserhalb des
Netzes in RL eine verschwindend kleine Minderheit. 
Gerade in der Justiz ist das Internet wegen seiner
Unkontrollierbarkeit ohnehin vielen ein Dorn im Auge und sie wuerden
es lieber heute als morgen ganz verbieten. Da kommen solche Sprueche -
wie von euch - natuerlich gerade recht. 
Auch den grossen linken Frauen- und Jugendverbaenden (deren Einfluss
nach dem Machtwechsel im Herbst deutlich steigen wird) sind
sexistische und jugendgefaehrdende Darstellungen derart zuwider, dass
sie alles daran setzen werden, das Internet pornofrei zu bekommen.
Lest z.B. nur mal die Papiere der AsF (Arbeitsgemeinschaft
sozialdemokratischer Frauen) zu diesem Thema, ihr wuerdet euch
wundern. 
Da schliesslich auch die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland
sicherlich nicht am Usenet haengt, habt ihr auch von daher keine
allzugrosse Unterstuetzung zu erwarten. 
Ich kann euch daher nur aus meiner juristischen und politischen
Erfahrung versichern, dass wenn die Provider in Deutschland nicht in
den naechsten Jahren zu einer radikalen Selbstkontrolle finden und
freiwillig Massnahmen ergreifen, die den deutschen Straf- und
Jugendschutzgesetzen (so weit dies technisch moeglich ist) Rechnung
tragen, die Nutzung des Usenet in Deutschland in spaetestens 6 Jahren
gaenzlich verboten sein wird. Dann koennt ihr erst wirklich anfangen,
ZENSUR zu schreien. 

....

Ich habe halt nur einfach etwas dagegen, seitenlange Argumentationen
zu einem Thema zu schreiben (bes. die urspruenglichen Texte in
de.soc.recht.misc) um dann anschliessend statt vernuenftiger
Gegenargumente nur Schlagworte oder gar Beleidigungen hingeschmissen
zu bekommen.
Ich bin sicherlich der letzte, der von sich behaupten wuerde, alles
ueber das Usenet zu wissen - wie koennte ich, ich bin Jurist und kein
Informatiker/EDV-Fachmann. Aber ich habe in den 6 Jahren, in denen ich
mich mit dem Internet (in seinen verschiedenen Formen) beschaeftige,
sicherlich so viel an Kenntnissen gesammelt, dass ich durchaus weiss,
wovon ich rede, und ich durchaus auch weiss, was im Internet
(zumindest grundsaetzlich) geht und was nicht.

Umgekehrt habe ich aber halt den Eindruck, dass manche andere
Schreiber sich nicht einmal die Muehe machen wollen, die juristische
Argumentationskette zu verstehen, sondern einfach pauschal abblocken.
(Das erinnert mich immer irgendwie stark an den bekannten Spruch des
Bayerischen Verfassungsgerichtshof: "Des hamma scho immer so gemacht,
da koennt ja jeder kumma, wo kaemma ma den do hin.""

Ich denke das Grundproblem des Nicht-Verstehen-Wollens liegt bereits
ganz am Anfang, in der Unterscheidung zwischen *naturwissenschaftlich/
technischer* und *juristischer* Unmoeglichkeit.
Selbstverstaendlich weiss ich, und ebenso jeder andere, der sich auch
nur 5 Minuten mit der Struktur des Internet beschaeftigt hat, dass es
*naturwissenschaftlich/technisch* keine Moeglichkeit gibt, fuer einen
Provider zu verhindern, dass derjenige seiner Kunden, der an
strafbares Material herankommen will, dieses auch bekommt.
- Nur, das ist hier ueberhaupt nicht die Frage, und das verlangt auch
niemand von ihm. -

Nun kommt naemlich die *juristische Unmoeglichkeit* ins Spiel. 
Nach dieser ist eine *Verhinderung* des Zugangs zu strafbaren Material
durchaus moeglich, und zwar in der von mir und anderen bereits
mehrfach geschilderten Art und Weise. Diese vorgeschlagenen Massnahmen
verhindern zwar tatsaechlich nicht *naturwissenschaftlich-technisch*
den Zugang zu diesen Daten, jedoch kann dem Provider hieraus kein
strafrechtlicher Vorwurf mehr gemacht werden - und das ist es doch,
was wir wollen (oder jedenfalls ist es zumindest das, was ich will):
Straflosigkeit fuer den Provider, Strafbarkeit fuer den Anbieter und
Nutzer.

Durch das vorgeschlagene Kontrollsystem wird naemlich an den
verschiedenen juristischen *Sollbruchstellen* angesetzt, die letztlich
verhindern koennen, dass ein Provider strafrechtlich belangt wird.

1. Kausalitaet:
Strafbarkeit einer Handlung setzt notwendigerweise voraus, dass
zwischen Handlung und Erfolg ein ursaechlicher Zusammenhang besteht.
Juristischer formuliert: die Handlung muss conditio-sine-qua-non fuer
den eingetretenen Erfolg sein. 
Wenn nun ein Provider auf seinem Newsserver keine Gruppen mit
strafbaren Inhalten mehr gespeichert/liegen hat und sich sein Kunde
die Daten von einem anderen Server holt, wird das Betreiben des
Newsservers (Handlung) in der Zugaenglichmachung der strafrechtlich
relevanten Daten (Erfolg) nicht mehr kausal.
Anders formuliert: Das Betreiben des Newsservers durch den Provider
kann hinweggedacht werden, ohne das der konkrete Erfolg entfiele.
=> Auch die Strafbarkeit entfaellt.

2. Vorsatz:
Da Par. 184 StGB kein Fahrlaessigkeitsdelikt ist, setzt er *Vorsatz*,
d.h. Wissen und Wollen der Tatbestandselemente voraus. 

Das *Wissen* darf dabei nicht in dem (natuerlichen) Sinne verstanden
werden, dass der Provider genau wissen muesste, ob und wo sich nun auf
seinem Server die strafrechtlich relevante Daten befinden. Es genuegt
vielmehr ein sog. *abstraktes Mit-Wissen*, in dem Sinne, dass er
weiss, dass sich auf seinem Server unueberschaubar viele Daten
befinden und sich seiner Lebens- und Berufserfahrung nach, darunter
potentiell auch strafrechtlich relevante befinden. Jedenfalls dann,
wenn er keinerlei Anstalten getroffen hat, dies zu verhindern.

Darueber hinaus erfordert Vorsatz auch ein voluntatives Element, d.h.
ein irgendwie geartetes *Wollen* des Erfolges. Auch dieses juristische
Wollen, darf nicht mit dem natuerlichen Willen verwechselt werde.
Juristisch Wollen kann man einen Erfolg selbst dann, wenn einem der
Erfolg hoechst unerwuenscht ist, man ihn aber als sicher erkennt, und
sich damit abfindet.

Das hoert sich jetzt alles sehr abstrakt an (uebrigens auch fuer
Juristen :-)
Daher erklaert man Jurastudenten in den ersten Semestern den
Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlaessigkeit meist mit zwei
kleinen Hilfssaetzen. Die sind natuerlich nicht juristisch exakt,
treffen das Ergebnis aber in 99 Prozent der Faelle zuverlaessig.

Ein Taeter weiss, dass sein Verhalten einen bestimmten Erfolg
herbeifuehren kann. Er denkt sich jedoch:

   a)  _Na wenn schon_  -> VORSATZ

   b)  _Wird schon gut gehen_  -> FAHRLAESSIGKEIT

Natuerlich muss diese Annahme auf realen Gegebenheiten und Handlungen
seinerseit begruendet sein, und darf nicht nur eine voellig weltfremde
Hoffnung darstellen.

Auf unseren konkreten Fall bezogen bedeutet dies: Wenn ein Provider
seinen Newsgruppenbestand auf ein vernuenftiges Mass reduziert, dabei
alle alt.binaries.pictures.erotica.* und vergleichbare Gruppen
herauslaesst und im uebrigen bei konkreten Anhaltspunkten, dass
Gruppen missbraucht werden, unverzueglich reagiert (und dieses Gruppen
sperrt). Weiterhin nach Postings mit ungewoehnlicher Groesse (z.B.
mehr als 10 KB in Textgruppen) *scannt*, wird kein Staatsanwalt in
Deutschland mehr den Vorwurf des Vorsatzes gegen ihn erheben koennen.
Der Provider hat alles ihm zumutbar-moegliche getan und deutlich nach
aussen dokumentiert, dass er keine KiPo,SoPo und S/MPo verbreiten bzw.
zugaenglich machen moechte. Er.kann sich auch redlicherweise darauf
verlassen, dass nach seinen durchgefuehrten Massnahmen keine
strafrechtlich relevanten Daten mehr auf seinem Server liegen (_Es
wird schon gutgehen_).

musashi

-- 
"Bemühe dich, das Wesen auch dessen zu erkennen,
 was unsichtbar bleibt."

Xref: wtao97.oas.a2e.de de.soc.recht.misc:6139
Path: wtao97.oas.a2e.de!news.camelot.de!news.space.net!fu-berlin.de!news.uni-stuttgart.de!uni-erlangen.de!news.uni-erlangen.de!not-for-mail
From: ba3028@bamberg.baynet.de (Musashi Sunzi)
Newsgroups: de.soc.recht.datennetze,de.soc.recht.misc
Subject: Re: Compuserve-Urteil
Date: Fri, 05 Jun 1998 18:45:10 GMT
Organization: Regionales Rechenzentrum Erlangen, Germany
Lines: 136
Message-ID: <35783880.4804803@news.uni-erlangen.de>
References: <356DE299.3520297A@mailbox.de> <6l27ju$kqf$1@news00.btx.dtag.de> <35755814.7222432@news.uni-erlangen.de> <6l594m$681$12@wuff.mayn.de> <357697b0.8797373@news.uni-erlangen.de> <35771C54.A36BC875@lohm.do.uunet.de> <3577ed72.6110270@news.uni-erlan
gen.de> <35780D84.D57C7977@iwf-mt.tu-berlin.de>
NNTP-Posting-Host: dialin-17.bamberg.baynet.de
X-Newsreader: Forte Free Agent 1.11/32.235

X-no-archive: yes

On Fri, 05 Jun 1998 17:23:48 +0200, Stephan Lange
<Stephan.Lange@iwf-mt.tu-berlin.de> wrote:

>Musashi Sunzi schrieb:
>
>> Fuer eine Diskussion auf diesem Niveau ist mir einfach meine Zeit zu
>> schade. - Also, auf zum naechsten Thread.

>Es ist wenig sinnvoll, einem Thread eine ganze Handvoll neuer
>Argumente einzuflechten um dann am Ende "Baeh, Ihr seid ja alle
>viel zu bloed fuer mich" zu sagen. Komm mal aus deiner Trotzburg
>wieder raus.

Ich habe nicht geschrieben, dass hier alle viel zu bloed fuer mich
sind. So eine Arroganz wuerde ich mir sicherlich nicht anmassen.

Ich habe halt nur einfach etwas dagegen, seitenlange Argumentationen
zu einem Thema zu schreiben (bes. die urspruenglichen Texte in
de.soc.recht.misc) um dann anschliessend statt vernuenftiger
Gegenargumente nur Schlagworte oder gar Beleidigungen hingeschmissen
zu bekommen.
Ich bin sicherlich der letzte, der von sich behaupten wuerde, alles
ueber das Usenet zu wissen - wie koennte ich, ich bin Jurist und kein
Informatiker/EDV-Fachmann. Aber ich habe in den 6 Jahren, in denen ich
mich mit dem Internet (in seinen verschiedenen Formen) beschaeftige,
sicherlich so viel an Kenntnissen gesammelt, dass ich durchaus weiss,
wovon ich rede, und ich durchaus auch weiss, was im Internet
(zumindest grundsaetzlich) geht und was nicht.

Umgekehrt habe ich aber halt den Eindruck, dass manche andere
Schreiber sich nicht einmal die Muehe machen wollen, die juristische
Argumentationskette zu verstehen, sondern einfach pauschal abblocken.
(Das erinnert mich immer irgendwie stark an den bekannten Spruch des
Bayerischen Verfassungsgerichtshof: "Des hamma scho immer so gemacht,
da koennt ja jeder kumma, wo kaemma ma den do hin.""

Ich denke das Grundproblem des Nicht-Verstehen-Wollens liegt bereits
ganz am Anfang, in der Unterscheidung zwischen *naturwissenschaftlich/
technischer* und *juristischer* Unmoeglichkeit.
Selbstverstaendlich weiss ich, und ebenso jeder andere, der sich auch
nur 5 Minuten mit der Struktur des Internet beschaeftigt hat, dass es
*naturwissenschaftlich/technisch* keine Moeglichkeit gibt, fuer einen
Provider zu verhindern, dass derjenige seiner Kunden, der an
strafbares Material herankommen will, dieses auch bekommt.
- Nur, das ist hier ueberhaupt nicht die Frage, und das verlangt auch
niemand von ihm. -

Nun kommt naemlich die *juristische Unmoeglichkeit* ins Spiel. 
Nach dieser ist eine *Verhinderung* des Zugangs zu strafbaren Material
durchaus moeglich, und zwar in der von mir und anderen bereits
mehrfach geschilderten Art und Weise. Diese vorgeschlagenen Massnahmen
verhindern zwar tatsaechlich nicht *naturwissenschaftlich-technisch*
den Zugang zu diesen Daten, jedoch kann dem Provider hieraus kein
strafrechtlicher Vorwurf mehr gemacht werden - und das ist es doch,
was wir wollen (oder jedenfalls ist es zumindest das, was ich will):
Straflosigkeit fuer den Provider, Strafbarkeit fuer den Anbieter und
Nutzer.

Durch das vorgeschlagene Kontrollsystem wird naemlich an den
verschiedenen juristischen *Sollbruchstellen* angesetzt, die letztlich
verhindern koennen, dass ein Provider strafrechtlich belangt wird.

1. Kausalitaet:
Strafbarkeit einer Handlung setzt notwendigerweise voraus, dass
zwischen Handlung und Erfolg ein ursaechlicher Zusammenhang besteht.
Juristischer formuliert: die Handlung muss conditio-sine-qua-non fuer
den eingetretenen Erfolg sein. 
Wenn nun ein Provider auf seinem Newsserver keine Gruppen mit
strafbaren Inhalten mehr gespeichert/liegen hat und sich sein Kunde
die Daten von einem anderen Server holt, wird das Betreiben des
Newsservers (Handlung) in der Zugaenglichmachung der strafrechtlich
relevanten Daten (Erfolg) nicht mehr kausal.
Anders formuliert: Das Betreiben des Newsservers durch den Provider
kann hinweggedacht werden, ohne das der konkrete Erfolg entfiele.
=> Auch die Strafbarkeit entfaellt.

2. Vorsatz:
Da Par. 184 StGB kein Fahrlaessigkeitsdelikt ist, setzt er *Vorsatz*,
d.h. Wissen und Wollen der Tatbestandselemente voraus. 

Das *Wissen* darf dabei nicht in dem (natuerlichen) Sinne verstanden
werden, dass der Provider genau wissen muesste, ob und wo sich nun auf
seinem Server die strafrechtlich relevante Daten befinden. Es genuegt
vielmehr ein sog. *abstraktes Mit-Wissen*, in dem Sinne, dass er
weiss, dass sich auf seinem Server unueberschaubar viele Daten
befinden und sich seiner Lebens- und Berufserfahrung nach, darunter
potentiell auch strafrechtlich relevante befinden. Jedenfalls dann,
wenn er keinerlei Anstalten getroffen hat, dies zu verhindern.

Darueber hinaus erfordert Vorsatz auch ein voluntatives Element, d.h.
ein irgendwie geartetes *Wollen* des Erfolges. Auch dieses juristische
Wollen, darf nicht mit dem natuerlichen Willen verwechselt werde.
Juristisch Wollen kann man einen Erfolg selbst dann, wenn einem der
Erfolg hoechst unerwuenscht ist, man ihn aber als sicher erkennt, und
sich damit abfindet.

Das hoert sich jetzt alles sehr abstrakt an (uebrigens auch fuer
Juristen :-)
Daher erklaert man Jurastudenten in den ersten Semestern den
Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlaessigkeit meist mit zwei
kleinen Hilfssaetzen. Die sind natuerlich nicht juristisch exakt,
treffen das Ergebnis aber in 99 Prozent der Faelle zuverlaessig.

Ein Taeter weiss, dass sein Verhalten einen bestimmten Erfolg
herbeifuehren kann. Er denkt sich jedoch:

   a)  _Na wenn schon_  -> VORSATZ

   b)  _Wird schon gut gehen_  -> FAHRLAESSIGKEIT

Natuerlich muss diese Annahme auf realen Gegebenheiten und Handlungen
seinerseit begruendet sein, und darf nicht nur eine voellig weltfremde
Hoffnung darstellen.

Auf unseren konkreten Fall bezogen bedeutet dies: Wenn ein Provider
seinen Newsgruppenbestand auf ein vernuenftiges Mass reduziert, dabei
alle alt.binaries.pictures.erotica.* und vergleichbare Gruppen
herauslaesst und im uebrigen bei konkreten Anhaltspunkten, dass
Gruppen missbraucht werden, unverzueglich reagiert (und dieses Gruppen
sperrt). Weiterhin nach Postings mit ungewoehnlicher Groesse (z.B.
mehr als 10 KB in Textgruppen) *scannt*, wird kein Staatsanwalt in
Deutschland mehr den Vorwurf des Vorsatzes gegen ihn erheben koennen.
Der Provider hat alles ihm zumutbar-moegliche getan und deutlich nach
aussen dokumentiert, dass er keine KiPo,SoPo und S/MPo verbreiten bzw.
zugaenglich machen moechte. Er.kann sich auch redlicherweise darauf
verlassen, dass nach seinen durchgefuehrten Massnahmen keine
strafrechtlich relevanten Daten mehr auf seinem Server liegen (_Es
wird schon gutgehen_).

musashi

-- 
"Bemühe dich, das Wesen auch dessen zu erkennen,
 was unsichtbar bleibt."