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Re: Hehlerei
On Sat, Jun 20, 1998 at 11:03:26PM +0200, PILCH Hartmut wrote:
> > Du findest also auch, dass die Post und/oder UPS belangt werden sollten,
> > wenn sie ein gestohlenes Fahrrad zum Kaeufer transportieren?
>
> Das kann wohl laut Gesetzeslage durchaus passieren, wenn z.B. UPS
> nachgewiesen wird, dass sie von der Hehlerei haetten wissen koennen
> und im Geschaeftsinteresse ein Auge zudrueckten.
Also nochmal von vorn: Bei kompletter Ignoranz des Thema Datenschutzes,
koennte UPS ja jedes Paket öffnen. Somit hätten sie von der Hehlerei wissen
können, und können^h^h^h^h^h^hmüssen verantwortlich gemacht werden.
> > Jung, begreif's: die Rolle der Provider / Online-Dienste ist dieselbe wie
> > die der Telekom oder der Post: Transportdienstleister!
>
> Die Angebote des Internet stehen der Oeffentlichkeit zum Abruf zur
> Verfuegung, die der Telekom und der Post nicht. Vergleichbarkeit sehe
> ich nur bei den 0190-Nummern der Telekom.
Eine der Öffentlichkeit verborgene Straftat ist keine Sraftat? Muss ich mir
merken (um mal die Frage nach dem "0190er Nummern sind nicht öffentlich?" zu
übersehen.)
,
steffen