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Re: An den Vorstand des CCC e.V.



 HiYa!

Markus:

>Nein. Es gibt auch "Unterlassungssuenden", die berechtigterweise
>ebenfalls strafbar sein koennen. Oder kannst Du mir *einen*
>sinnvollen Grund nennen, warum ein Provider in Deutschland
>einen Newsgroup fuehren sollte, die bekannterweise und fast
>ausschliesslich Kinderpornographie fuehrt?

Es gibt eine solche Gruppe? Waere nicht schlecht, dann braeuchte
die Kripo nur diese Gruppe zu lesen und die Poster darin ausfindig
zu machen. Endlich eine Wunderwaffe gegen KiPo.....

Nun ernsthaft. Hier nun die Liste der Gruppen, die Kinderporno
fuehren koennen:

        all.all

>Von "redaktioneller Verantwortung" wuerde ich in diesem
>Zusammenhang eigentlich gar nicht sprechen wollen - schliesslich
>werden nicht einzelne Artikel, sondern lediglich "beruechtigte
>Newsgroups" gesperrt.

Die Autobahn A 6 ist dafuer beruechtigt, dass sie dem Transport von
Kinderpornovideos und harten Drogen dient. Also wird sie ab sofort
gesperrt!

Mit anderen Worten: Die Newsgroups haben keinen Inhalt, koennen damit
also nicht "beruechtigt" sein. Halte Dich an die Artikel, DIE haben
Inhalte.

MfG, Olaf
-- 
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## "Wenn Wahlen etwas aendern wuerden, waeren sie schon laengst verboten."
##                              paysan@informatik.tu-muenchen.de  11.07.95