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Re: Wtr: Bayerisches Gericht: Im Internet nur gottesfür chtige...



> Gekreuzigtes Schwein im weltweiten Computernetz strafbar
> 
> Ich koennte mich ja totlachen, wenn es nicht so verdammt traurig waere...

Was ist daran besonderes?

Dass die Veraechtlichmachung von Religionen und Volksgruppen eine der
Grenzen der Meinungsfreiheit nach grundgesetzlichem Verstaendnis
darstellt, ist nichts neues.   Jedes Tabu fuehrt in der Anwendung zu
albernen Grenzfaellen.

In diesem Falle richtet sich das Urteil immerhin nicht gegen Provider
sondern gegen Urheber.  Vielleicht sogar ein Fortschritt?
 
> * da werden die guten Bayern sich wohl mal mit den ansichten einiger
>   islamischer Laender einigen muessen (es gab vor einiger Zeit mal so
>   etwas Aehnliches in einem islamischen Land (Iran?) - natuerlich aus
>   islamischer Sicht)

Neben einer gewissen Einigkeit gibt es feine Unterschiede:  Blasphemie
wird bei uns nicht als Kapitalverbrechen gesehen und schon gar nicht mit
Proskription (steckbrieflichem Mordaufruf) geahndet. 
 
> * kann man via Internet Kreuzzuege durchfuehren? (wohl eher eine Frage
>   fuer unsere Philosophen...)

Das machen wir doch dauernd:
http://www.anybrowser.org, http://www.ipnot.org,
http://www.netaction.org, http://www.capitalism.org, ...

--
Hartmut Pilch <phm@a2e.de>
a2e Ostasien-Sprachendienste Pilch, Wang & Co 
http://www.a2e.de/oas/, Tel +49891278960-8