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Re: Wtr: Bayerisches Gericht: Im Internet nur gottesfürchtige...



Hi,

On Tue, Jun 30, 1998 at 07:33:21PM +0200, PILCH Hartmut wrote:
> > Ich koennte mich ja totlachen, wenn es nicht so verdammt traurig waere...
> Was ist daran besonderes?

Ich dachte, wir sind zumindest in Deutschland schon mal aus dem Alter
raus.. aber offensichtlich nicht, die Ansichten sind mittelalterlich, nur
die 'Strafen' moderner.

> In diesem Falle richtet sich das Urteil immerhin nicht gegen Provider
> sondern gegen Urheber.  Vielleicht sogar ein Fortschritt?

Schwer zu sagen, nachdem die belastenden Seiten in Deutschland
liegen/lagen, ist es naheliegend, den Urheber zu nehmen. Allerdings ist
das bei Blasphemie u.ae. auch schon seit Jahrhunderten Gang und Gaebe, da
haben sie Uebung. (Da kann man dann auch mal jemanden in seiner
Abwesenheit, der nicht Angehoeriger dieses Landes ist, 'verurteilen')

> Neben einer gewissen Einigkeit gibt es feine Unterschiede:  Blasphemie
> wird bei uns nicht als Kapitalverbrechen gesehen und schon gar nicht mit
> Proskription (steckbrieflichem Mordaufruf) geahndet. 

Ich weiss nicht, ob ein breit angelegtes Breittreten einer Person und
ihres Privatlebens nicht mindestens genauso schlimm ist - ich denke schon.

> > * kann man via Internet Kreuzzuege durchfuehren? (wohl eher eine Frage
> >   fuer unsere Philosophen...)
> Das machen wir doch dauernd:
> http://www.anybrowser.org, http://www.ipnot.org,
> http://www.netaction.org, http://www.capitalism.org, ...

Naja, da kann ich jetzt hingehen, oder es bleiben lassen. Vor richtigen
Kreuzzuegen kann man sich ia. nicht 'druecken' - und schon garnicht durch
nix tun.


neko
PS: wie war das?: "Stell Dir vor es ist Krieg und keiner geht hin."?
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Simone Demmel 				MUC.DE e.V.
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