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Nochmals Ortsgespraeche...........



Der BGH has ruled, genauso wie das OLG Munich..........sehr abenteuerliche
Argumentation, wonach den Nachteilen beim Ortsgespraech die enormen
Vorteile bei Ferngespraechen gegenuebergestellt wurden. Da bleibt
in der Theorie noch das BVerfG, das ja schon einige BGH Es kassiert hat.

Presseerklaerung ? Fitug macht doch sowas.......