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Hubbert, Du bist raus (was Re: Somm was Re: internet jetzt auch noch schuld am doping)



Wau schrieb, u.a.:
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Die BPS-Auflistung verbietet AFAIK Zugaenglichmachen an                         
Jugendliche, bei CI$ ist Volljaehrigkeit Vertragsgrundlage.                     
  >>
So dass man sagen koennte, wer seinen Kindern zugaenglich macht, tut das
selber ?? 

Total schwachsinnig find ich den anderen Standpunkt aber nicht, man
sollte nicht so tun, als ob bei Jura alles so klar waere, wenn die
Straftaeter wuessten, was die Juristen so alles ziemlich locker sehen und
fuer "vertretbar" halten, das eine und sein Gegenteil, Bau oder nicht, da
gaebs Revolten, aber wahrscheinlich wissen oder denken sie es eh....

Vor ein paar Jahren gabs 2000 Jahre Bonn, angeblich ;-), und eine damals
sehr beliebte Kneipe mit immer ganz nettem Schaufenster lies zu dem Anlass
einen roem. Legionaer auf "Bonn ist 2000" pissen. Daraus hat Herr Steffen
dann auch was gezimmert, Phantasie haben sie ja, die von der Pruefstelle...

<<
Zudem kommt medienhistorisch CI$ im Gegensatz zu AOL und Btx                    
aus er Boersen-Ecke "ernsthafte Anwender", kein Kinderkram.                     
  >>

Das waren noch Zeiten..........

<<
Ueber "Stil" bei einem Richter zu reden, der bei Somm mit                       
dem Mauerschuetzenvergleich kam, ist ...minder elegant.                         
  >>

Die Rechtsprechung zu den Mauerschuetzen finde ich auch ziemlich schraeg,
als ob sowas in der DDR verboten und nicht hoechst erwuenscht gewesen waere.
Und als ob es dabei auf die Unterzeichnung der Menschenrechtspakte ange-
kommen waere usw, sowas hat aber Tradition

In dem Cis Fall gings aber nur um "Handeln auf Befehl" hier aus Ohio, und
so ein Argument zaehlt eben nicht, zaehlte auch nicht bei den Mauerschuetzen,
wenn es darauf angekommen waere, war halt der letzte Fall, in dem das
diskutiert wurde, also kein so ganz uebler Vergleich, so hab ichs jedenfalls
verstanden. Keineswegs wollte der Richter Somm mit jenen Schuetzen auf eine
Stufe stellen, oder die jeweiligen Auftraggeber. Nur unter einem ganz
bestimmten Gesichtspunkt hat er die Faelle verglichen, so meine unmassgebliche
Interpretation des Urteilstextes, vielleicht noch vertretbar....

Man haette unter diesem Aspekt hoechsten ueber die Tatherrschaft nachdenken 
koennen, aber seit Stachinsky, wieder so ein Vergleich, hier mit einem
bulgarischen Geheimagenten, der, Rigo weiss es sicher besser, mit dem Regen-
schirm, vergiftet, auf irgendwelche Leute losging, tut man das nicht mehr,
wenn der Vergleich hier ueberhaupt passt, man nicht mal wieder alles vertreten 
kann..

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=46ritz Teufel ist aufgestanden, als man es verlangte.                          
  >>

Diese Doomgeschichten usw. sind aber eher nebensaechlich, was mich mehr
interessiert ist, wies denn in diesen Cis *.pedophilia Newsgroups
hergeht. Kann man sagen, die Einrichtung dieser Gruppen war/ist nuetzlich
fuer die Verbreitung von oder geschieht die Verbreitung eher nur am Rande ??
Dazu sagt das Urteil leider nur wenig. Ebensowenig sagts was, dass die
Amis die Gruppen nicht dichtgemacht haben. Cis hat da womoeglich 
Narrenfreiheit. Ich bin mal davon ausgegangen, dass die Gruppen tatsaechlich
so sind, wie sie heissen und da muss man die Gesetze aendern, wenn man
sowas wie das Muenchner Urteil nicht will. Man kann wohl nicht sagen, das
Usenet sei auf Grund seiner Struktur per se fuer den Serverbetreiber ok,
aber wir werden sehen, was sich die naechste Instanz ausdenkt, fuer ein
"Recht" findet.

So eine kleine Klassenjustiz a la "das ist kein kleiner Mietrechtsfall" 
mag ich jedenfalls gar nicht.

Heiko