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[FYI] BMWi zu Wassenaar



http://www.zdf.msnbc.de/news/25995.asp#BODY

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                         Ein Exportverbot für Verschlüsselungschips 
                         und anderen
                         Bauteilen oder von Software für die
                         Kryptografie in Computern und anderen
                         Telekommunikationsprodukten gebe es nicht.
                         Auch eine Pflicht zur Hinterlegung eines
                         "Nachschlüssels" für das Kryptoprodukt bei
                         den Behörden ist nach Angaben des
                          Ministeriums abgewehrt worden.


                         [...]


                         AUSNAHME: MOBILTELEFONE UND DECODER
                                Von der Exportkontrolle ausgenommen
                                sind nach
                         Angaben des Wirtschaftsministeriums einzelne
                         Produktgruppen wie bestimmte
                         Schnurlostelefone oder Pay-TV-Decoder.
                         Außerdem bliebe sogenannte
                         Public-Domain-Software frei verfügbar. Die
                         Regelung müsse nun als Verordnung in
                         europäisches und nationales Recht umgesetzt
                         werden.

                                Der Grünen-Bundestagsabgeordnete
                                Hans-Christian
                         Ströbele kritisierten, daß die
                         Bundesregierung dem Druck der USA zu einer
                         verschärften Verschlüsselungskontrolle
                         nachgegeben habe. Die Vereinbarung
                         beeinträchtige absehbar den auf der Hand
                         liegenden Bedarf von Datenanwendern, ihre
                         geschäftliche und persönliche Kommunikation
                         vor unbefugter Kenntnisnahme zu sichern. Auch
                         würden die Marktchancen deutscher Hersteller
                         leistungsfähiger Verschlüsselungssoftware
                         bedenklich geschmälert. Bei der Umsetzung des
                         Abkommens in nationales Recht müßten deshalb
                         nachteilige Folgen soweit möglich begrenzt
                         werden.

                         8. December 1998
                         Mit Material von: AP

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