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Re: [FYI] Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen?
- To: "debate@fitug.de" <debate@fitug.de>
- Subject: Re: [FYI] Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen?
- From: "Klaus M. Hoffmann" <waldbaer@CompuServe.COM>
- Date: Thu, 10 Dec 1998 19:52:44 -0500
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ergänzend:
>>#: 21865 S9/News & Events (CIS:DTJOURNAL)
08-Dec-98 10:31:04
Sb: AOL zu SAT.1
STELLUNGNAHME zur ots-Meldung der SAT.1-Redaktion Akte 98:
"Kinderpornographie: AOL-Kunden unter Verdacht"
Hamburg (ots) - Die von der SAT.1-Redaktion AKTE 98
verschickte
Pressemitteilung enthält verfälscht wiedergegebene Zitate.
Zu den
geäußerten Vorwürfen nimmt AOL wie folgt Stellung:
1. AOL lehnt alle strafbaren Inhalte - egal welcher Form
- aufs
Schärfste ab und kooperiert bei rechtswidrigem Verhalten
einzelner
Mitglieder auf Basis der gültigen Rechtsvorschriften mit der
Polizei
und Staatsanwaltschaft und gibt in Ermittlungsverfahren die
Personalien der beschuldigten Mitglieder weiter, soweit
dadurch nicht
datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt werden.
2. Die Diskussion um das Thema Kinderpornografie wird
inhaltlich
falsch geführt. Es muß eine Trennung zwischen dem
eigentlichen
Straftatbestand (Erstellen, Sammeln oder Verbreiten der
Bilder) und
dem Transportweg (Briefpost, Kurierdienst oder
Online-Dienst)
vorgenommen werden.
Die private Kommunikation der AOL-Mitglieder
untereinander erfolgt
über eMail oder in privaten Räumen. Zu diesen
Kommunikationsmöglichkeiten gewährt AOL nur den technischen
Zugang.
Aus rechtlichen Gründen (Fernmeldegeheimnis, Art. 10 GG)
darf eine
Kontrolle oder Zensur der privaten Kommunikation durch AOL
nicht
erfolgen. Damit unterscheidet sich AOL nicht von anderen
Online- und
Internet-Diensten, der Telekom (Telefongespräche), der
normalen Post
(Briefe) oder einem Hotel (Konferenzräume). Auch
Telefongespräche,
Konferenzräume oder die Briefpost dürfen von den
Dienste-Anbietern
nicht abgehört bzw. gelesen werden. Aufgrund dieses
Sachverhaltes
wurde schon im September 1996 ein von der Hamburger
Staatsanwaltschaft eingeleitetes Verfahren gegen AOL wegen
des
Verdachts auf Beihilfe zur Verbreitung von
Kinderpornographie
eingestellt.
3. Trotz des geringen rechtlichen Handlungsspielraums
nutzt AOL
alle zur Verfügung stehenden technischen und rechtlichen
Mittel, um
die AOL-Gemeinschaft vor der Verbreitung derartiger Inhalte
zu
schützen. AOL bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit,
eMail-Anhänge
von AOL-Mitarbeitern überprüfen zu lassen. Individualisierte
eMail-Listen können die Annahme von elektronischen Briefen
auf
bekannte Absender reduzieren. Eine Kindersicherung bietet
Eltern und
Lehrern die Möglichkeit, den Zugang zu Chat-und
Konferenzräumen zu
beschränken, beziehungsweise vollständig zu verweigern. Über
100
Lotsen achten darauf, daß sich die AOL-Mitglieder an die
Nutzungsbedingungen des Online-Dienstes halten. Bei
Bekanntwerden von
unangemessenem oder gar rechtswidrigem Verhalten wird die
Mitgliedschaft sofort gekündigt.
4. Der Rechtsanwalt Anselm Withöft wurde von SAT.1 AKTE
98 falsch
zitiert. Bei den von SAT.1 AKTE 98 angesprochenen Vorwürfen
handelt
es sich nicht um ein reines AOL-Problem. Vielmehr sehen sich
alle
Nutzer von eMail-Anschlüssen den angesprochenen Problemen
gegenüber.
AOL Deutschland liegt eine schriftliche Richtigstellung des
Anwaltes
Anselm Withöft vor. Ferner fechtet Anselm Withöft die von
AKTE 98
erwähnte Begründung des Beschlusses gegen Sascha H. an - sie
sei
rechtlich nicht haltbar. In der Anfechtung heißt es: "Es ist
in
keinster Weise nachvollziehbar, worin in der bloßen Nutzung
des (AOL)
Dienstes ein irgendwie vorwerfbares Verhalten liegen sollte.
Genauso
wenig wird es dem Nutzer eines Telefons vorgeworfen, daß
andere
Teilnehmer über das Telefonnetz Straftaten begehen oder
verabreden."
5. Auf Anfrage nimmt Axel Kosselt, der Verantwortliche
der
Initiative "Netz gegen Kinderporno" wie folgt Stellung:
"Das Internet ist ein offenes Kommunikationsmedium wie auch
Telefon
oder Briefpost und kann ebenso kriminell mißbraucht werden.
Die
Kommunikation im Internet oder bei Online-Diensten dient
aber fast
ausschließlich rechtmäßigen Zwecken. Die Mitverantwortung
der
Dienste-Anbieter und Netzteilnehmer ist gesetzlich geregelt.
Zusätzliche Regulierung oder Zensur darüber hinaus wäre
daher
zwangsläufig unverhältnißmäßig. Initiativen wie das "Netz
gegen
Kinderporno" bieten eine neutrale Schnittstelle zwischen
Netzbenutzer
und Strafverfolgungsbehörden."
AOL Bertelsmann Online
Die AOL Bertelsmann Online GmbH & Co. KG ist ein
Joint-venture der
Bertelsmann AG (45 Prozent) und America Online Inc. (45
Prozent) mit
Sitz in Hamburg. Der Axel Springer Verlag hält eine
10-Prozent-Beteiligung. Mit über 14 Millionen Mitgliedern -
davon
mehr als 700.000 in Deutschland - ist AOL Online der größte
und am
schnellsten wachsende Internet-Online-Service der Welt. In
Europa
nimmt das Joint-venture der Partner America Online und
Bertelsmann
mit seinen Marken AOL Online und CompuServe die Position des
führenden pan-europäischen Online-Dienstes mit über 2,3
Millionen
Mitgliedern ein. In Deutschland bietet AOL Online seit
November 1995
einen umfassenden Online-Service inklusive Internet-Zugang,
eMail,
Homebanking, Homeshopping, Informations- und
Nachrichtenmedien, einen
großen Entertainment-Bereich sowie den Übergang zu den
AOL-Diensten
in den USA, Großbritannien, Frankreich, Schweiz, Österreich,
Schweden, Australien und Kanada.
ots Originaltext: AOL Bertelsmann Online
Journalisten erhalten weitere Informationen von
AOL Bertelsmann Online
Britta Döring
Tel.: 0 40/3 61 59-0
eMail: AOLPresse@aol.com
Faktor 3
Volker Martens
Matthias Quaritsch
Tel.: 0 40/67 94 46-0
eMail: Faktor3@aol.com
AOL-Hotline Deutschland: 0 18 05/31 31 64
AOL-Hotline Schweiz: 08 48/80 10 13
AOL-Hotline Österreich: 01/5 85 84 85
Diese Presseinformation und alle bisherigen
AOL-Pressemitteilungen
können Sie in AOL unter dem Kennwort PRESSE und im Web unter
www.aol.de abrufen.
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>>#: 21867 S9/News & Events (CIS:DTJOURNAL)
08-Dec-98 10:32:03
Sb: SAT.1 zu AOL
SAT.1: PRESSEMITTEILUNG
Berlin (ots) -
SAT.1 PRESSEINFORMATION VOM 7. DEZEMBER 1998
Die von AOL verschickte zweiseitige Pressemitteilung zur
ots-Meldung der SAT.1-Redaktion AKTE 98 erweckt den
Eindruck, als
enthalte die SAT.1-Vorabveröffentlichung eine Fülle
"verfälscht
wiedergegebener Zitate". Tatsächlich aber beschränkt sich
der
AOL-Vorwurf gegen AKTE 98 auf vier Zeilen unter Punkt 4:
"Der Rechtsanwalt Anselm Withöft wurde von SAT.1 AKTE 98
falsch
zitiert. Bei den von SAT.1 AKTE 98 angesprochenen Vorwürfen
handet es
sich nicht um ein reines AOL-Problem. Vielmehr sehen sich
alle Nutzer
von eMail-Anschlüssen den angesprochenen Problemen
gegenüber."
Tatsächlich hat Rechtsanwalt Anselm Withöft im AKTE
98-Interview
ausgesagt:
"Jeder AOL-Nutzer muß damit rechnen, daß er
kinderpornografisches
Material zugesendet bekommt. Er muß damit rechnen, daß er
von der
Staatsanwaltschaft durchsucht wird, und dann kann es
hinterher auch
noch passieren, daß er auf den Kosten sitzenbleibt."
Die Dimension beschreibt Rechtsanwalt Anselm Withöft an
anderer
Stelle des AKTE-Interviews so:
"Gerade in diesem Verfahren sind es 20 Empfänger gewesen.
Allein
aus dieser einzelnen Nachricht sind 20 Ermittlungsverfahren
geworden,
um im Begleittext (zur Gerichtsentscheidung, Anm. d. Red.)
stand, daß
es um ca. 230 Fälle ging in diesem Verfahren. Und wenn Sie
das
hochrechnen, sind Sie ganz schnell bei 5000 Fällen."
Abgesehen von der Hochrechnung der 5000 Fälle, die sich
explizit
auf AOL bezog, unterstreicht Rechtsanwalt Anselm Withöft,
daß von
diesem Problem theoretisch jeder Internet-Benutzer mit einem
e-Mail-Anschluß betroffen sein kann - auch bei anderen
Providern.
Verfahren bei anderen Anbietern von Internetzugängen sind
dem
Rechtsanwalt allerdings nicht bekannt.
Gegenstand des Interviews waren lediglich die Verfahren
gegen
AOL-User.
Recherchen der Redaktion AKTE 98 ergaben, daß bei anderen
Providern durch unverlangt erhaltene Sexmails keine
Verfahren in
solch einer Größenordnung anhängig sind.
ots Originaltext: SAT.1
Rückfragen:
Eva Bons,
Tel.: (02227) 90 50 20
Rocco Thiede, SAT.1 PRESSE & PR
Tel.: (030) 2090-2386
Fax: (030) 2090-233