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[FYI] dmmv: "Klarstellung"



http://www.newsaktuell.de/4d.acgi$getstory?64757

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                       Klarstellung zu E-mail-Werbung und dem 
                       Rauschen im Cyberspace



                         Düsseldorf (ots) - Die Pressemitteilung des
                         dmmv vom 11.1.1999
                      (dmmv Europa-Aktivitaten für Electronic Commerce
                      http://www.dmmv.de/presse/eu99_01.htm) hat für
                      einiges Aufsehen gesorgt. Hierzu möchten wir
                      klarstellen: Der dmmv weiß um das
                      Belästigungspotential unkontrollierter
                      Werbeemails für den Nutzer; neben dem Schutz der
                      informativen Selbstbestimmung des Nutzers muß
                      jedoch auch die Freiheit der kommerziellen
                      Kommunikation gegeben sein. Die Diskussion um
                      den Schutz beider Interessen steht noch am
                      Anfang. Der dmmv lädt alle Beteiligten dazu ein!

                         Ein Teil der Presse und des Publikums hat
                         unserer Pressemitteilung
                      vom 11.1.99 entnommen, daß sich der dmmv bei der
                      EU-Kommission in Brüssel für die Freigabe von
                      E-Mail-Werbung eingesetzt hat. Das steht zwar in
                      der Pressemitteilung nicht explizit drin, kann
                      ihr aber aufgrund der teilweise unglücklichen
                      Formulierung des Textes durchaus entnommen
                      werden. Deshalb sind einige klarstellende Worte
                      zum Hergang und zur Sachproblematik angebracht,
                      aber auch die Lösungsansätze und das Echo sollen
                      hier dargestellt werden.

                         1.Der Sachverhalt
                         Der dmmv hatte die Gelegenheit, auf die
                         Grundentscheidungen zum
                      Inhalt des Entwurfs der E-Commerce-Richtlinie im
                      Vorfeld der Erstellung des Textentwurfs Einfluß
                      zu nehmen. Die Gesprächspartner des dmmv
                      beabsichtigten zu diesem Zeitpunkt, eine völlige
                      Freigabe von E-Mail-Werbung im
                      Richtlinienentwurf zu verankern. Demgegenüber
                      forderte der dmmv, Werbesendungen zumindest als
                      solche zu kennzeichnen.Diese Anregung ist in den
                      Richtlinienentwurf eingeflossen (vgl. Artikel
                      7). Die von uns geforderte Volumenbegrenzung von
                      5 KB ist in diesen Entwurf allerdings nicht
                      aufgenommen worden. Dadurch konnten wir einen
                      Mindestschutz der EU-Bürger vor unverlangter
                      E-Mail-Werbung erreichen (nach dem jetzigen
                      Vorschlag sind die Mitgliedsstaaten berechtigt,
                      strengere Regelungen zu erlassen oder
                      anzuwenden).

                         2.Die Sachproblematik
                         Die Fehleinschätzung der Lobbyarbeit des dmmv
                         wurde dadurch
                      begünstigt, daß wir - wie der Pressemitteilung
                      zutreffend zu entnehmen ist - keineswegs für ein
                      generelles Verbot von E-mail-Werbung in der EU
                      eintreten. Hierfür gibt es folgende Gründe:*Ein
                      auf den Raum der Europäischen Union beschränktes
                      Werbeverbot wäre praktisch wertlos: Das gelebte
                      Beispiel der Telefaxwerbung zeigt, daß die
                      hierzu geltende Rechtsprechung in Deutschland
                      nur dazu geführt hat, daß die Werbefaxe nunmehr
                      aus dem Ausland oder ganz ohne Absenderkennung
                      verschickt werden.

                         *Ein auf den Raum der Europäischen Union
                         beschränktes Werbeverbot
                      bedeutete aber auch eine massive Diskriminierung
                      aller Werbetreibenden in Europa, - nicht nur der
                      Werbebranche selbst, sondern jedes Unternehmens,
                      das mit dieser Werbeform auf seine Produkte
                      aufmerksam machen will. Was diesem verboten
                      wäre, wäre gleichzeitig der Konkurrenz in den
                      U.S.A., in Japan, Singapur oder Südafrika
                      erlaubt.Angesichts der Globalisierung der Märkte
                      und der Entstehung einer globalen Community wäre
                      dies aus unserer Sicht ein völlig untragbares
                      Ergebnis!

                         *Ein abstraktes Verbot von bestimmten
                         Werbeformen wäre einmalig, -
                      selbst in Deutschland: Die Telefaxwerbung ist
                      bei uns keineswegs gesetzlich verboten - sie ist
                      weder strafbar noch kann sie ein Bußgeld nach
                      sich ziehen. Die deutschen Gerichte haben
                      vielmehr lediglich entschieden, daß ein (rein
                      zivilrechtlicher) Anspruch gegenüber dem
                      Absender auf Unterlassung besteht.Überall ist
                      die "unerbetene kommerzielle Kommunikation" (so
                      die Bezeichnung im Richtlinienentwurf) zulässig
                      und gegenwärtig: im Fernsehen, im Radio, in
                      Zeitungen und Zeitschriften und natürlich auch
                      im Hausbriefkasten.

                         Sachlich beruht die Forderung nach einem
                         Verbot von E-Mail-Werbung
                      auf einer mangelhaften Problemdifferenzierung:
                      Auch die Faxwerbung wird von den Gerichten nicht
                      als Werbeform per se beanstandet, sondern nur
                      deshalb, weil sie Ressourcen des Empfängers in
                      Anspruch nimmt und ihm Kosten verursacht. Dieses
                      Problem kann natürlich auch bei der
                      E-Mail-Werbung bestehen; deshalb tritt der dmmv
                      dafür ein, daß differenzierte Lösungen zur
                      Entschärfung der Problematik entwickelt werden.
                      Ein generelles Verbot dieser Werbeform wäre
                      hingegen nicht nur völlig ungeeignet, sondern
                      ein nicht im mindesten problemorientierter
                      Lösungsansatz, der in seinen Konsequenzen
                      weitüber das an sich verfolgte Ziel
                      hinausschießt.

                         3.Die diskutierten Lösungsansätze
                         Jede Diskussion über (vermeintliche oder
                         tatsächliche)
                      Unzuträglichkeiten durch E-Mail-Werbung muß - um
                      seriös zu sein - vor dem Hintergrund eines
                      Vergleiches mit anderen Werbeformen geführt
                      werden. Die Probleme, die im Zusammenhang mit
                      Werbung auftreten können, sind nicht neu. Aus
                      der Problembehandlung bei anderen Werbeformen
                      können wir vielmehr sowohl etwas über
                      Interventionsmöglichkeiten lernen, als auch die
                      richtigen Maßstäbe für die Intensität einer
                      Intervention gewinnen: Auch der elektronische
                      Briefkasten ist letztendlich ein Briefkasten -
                      nur eben auf einer anderen technischen Basis (so
                      daß daraus resultierende Besonderheiten zu
                      berücksichtigen sind).

                         a)Ein grundlegendes Prinzip ist aus unserer
                         Sicht, daß der
                      Adressat einer Werbemaßnahme eigenverantwortlich
                      darüber entscheiden kann, ob er eine
                      Werbebotschaft erhalten, d.h. die Werbung,
                      wahrnehmen will oder nicht.Wenn die
                      EU-Richtlinie so verabschiedet wird und von den
                      Mitgliedsstaaten auch so umgesetzt wird, wie es
                      im Entwurf steht, entsteht durch die
                      Kennzeichnungspflicht ein wirksamer Schutz des
                      Adressaten; einen geeigneten Mail-Filter
                      besitzen die modernen E-mail-Clients.

                         b)Ungelöst ist bisher das Problem der
                         Download-Kosten (in der
                      Regel nur Telefongebühren, da inzwischen die
                      meisten Provider den E-Mail-Dienst ohne
                      besonderes Nutzungsentgelt anbieten). Auch der
                      dmmv hält es für richtig, hier geeignete
                      Gegenstrategien zu entwickeln, um den Adressaten
                      vor aus seiner Sicht unnötigen Kosten zu
                      schützen. Denkbare Lösungsansätze sind hier:

                         *Selektiver Abruf der E-Mails durch den User
                         anhand eines
                      Inhaltsverzeichnisses des elektronischen
                      Briefkastens; geeignete E-Mail-Clients gibt es.
                      Dies entspricht im übrigen ziemlich exakt der
                      Situation bei der Leerung des Hausbriefkastens.

                         *Filterprogramme beim Provider
                         ("Envelope-Kennzeichnung"): Hier
                      besteht allerdings noch erheblicher
                      Klärungsbedarf. Dies entspricht dem Aufkleber am
                      Briefkasten.

                         *"Robinson-Liste": Eine derartige Einrichtung
                         für Werbesendungen
                      aus Papier existiert bekanntlich schon lange und
                      mit zufriedenstellendem Erfolg.

                         c)Opt-in-Listen: hier können sich Nutzer bei
                         Anbietern
                      (Werbeemailversender, Inhalteanbieter,
                      Listversender etc.) eintragen, um von diesen auf
                      eigenen Wunsch Werbung zu erhalten.Dies bedarf
                      alles noch der eingehenden Diskussion. Auch der
                      dmmv steht bei der Meinungsbildung in seinen
                      Gremien erst noch am Anfang.Für jeden
                      konstruktiven Beitrag sind wir dankbar (mailto:
                      werbemail@dmmv.de). Wir bieten hier eine
                      Diskussionsplattform für Anbieter und Nutzer an.

                         4.Das EchoIn den wenigen Tagen seit
                         Veröffentlichung der
                      Pressemitteilung haben wir mehr Feedback aus der
                      Community erhalten als jemals zuvor. All jenen,
                      die sich sachlich mit der Problematik
                      auseinandergesetzt haben oder auch nur spontan
                      ihre Bestürzung über die vermeintliche Position
                      des dmmv zum Ausdruck gebracht haben, danken
                      wir.Wir haben aber auch Post von einigen Nutzern
                      bekommen, die den Unterschied zwischen
                      E-Mail-Werbung, einer prinzipiell absolut seriös
                      einsetzbaren Werbeform, und einem
                      mißbräuchlichen Spamming nicht begriffen haben.
                      Damit muß man zwar leben, - aber das ist nicht
                      die Diskussion, die jetzt notwendig ist und die
                      wir uns wünschen!Wie dem auch sei: Das
                      Mißverständnis hat jedenfalls die Diskussion
                      positiv gefördert. Der dmmv wird sich auch in
                      dieser Frage dafür einsetzen, daß das große
                      Projekt Internet zum Nutzen beider Seiten -
                      Anbieter und User - weiterentwickelt wird!

                         5.Schlußbemerkung
                      Der dmmv bedaürt ausdrücklich, daß auf Grund der
                      im Punkt "Kommerzielle Kommunikation"
                      mißzudeutenden Formulierung der Pressemitteilung
                      vom 11.1.1999 ein falscher Eindruck entstanden
                      ist, und daß in der Berichterstattung die
                      wesentlichen Errungenschaften des Vorschlags der
                      EU zur rechtlichen Grundlage von Electronic
                      Commerce nicht gebührende Beachtung fanden.Aus
                      diesem Grunde hier nochmals eine kurze
                      Zusammenfassung:

                         *Verantwortlichkeit für Inhalte (hier hat
                         sich die EU am deutschen
                      IuKDG orientiert, wonach der Inhalteanbieter für
                      die Inhalte verantworlich ist; weiteres siehe
                      IuKDG)

                         *Rückbestätigung bei Kauf / Bestellung von
                         Waren im WWW (hier
                      standen der Schutz und die Information des
                      Verbrauchers im Vordergrund, denn nun ist
                      vorgesehen, daß der Verbraucher noch vor der
                      endgültigen Bestätigung des Kaufs genau Auskunft
                      über seinen Kauf erhält (Produkt, Anzahl, Preis,
                      Lieferbedingungen, Rückgabemodalitäten,
                      Produkthaftung, etc.).

                      ots Originaltext: dmmv
                      Im Internet recherchierbar:
                      http://www.newsaktuell.de


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