[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: jugendschutz.net



>Die Richtlinie entschärft nichts, da sie nur im Verhältnis
>Nutzer - ISP gilt. Die kaum verhohlene Drohung bleibt erhalten.
>Die jederzeitige Sperrung wird durch AGB abgesichert.

"Etwas entschaerft" heisst nicht, dass die hierdurch geschaffene Rechtslage 
in meinen Augen perfekt waere. Aber ich finde, es gibt schon deutliche 
Verbesserungen. Sie anzuerkennen macht einen glaubwuerdiger, wenn man 
weitere Verbesserungen fordern will:

Im Verhaeltnis Nutzer-ISP kann man die Rechtswidrigkeit oder 
Rechtmaessigkeit billig und unbuerokratisch aussergerichtlich feststellen 
lassen, oder staatlichen Rechtsschutz beanspruchen. Da kein gerichtliches 
Verfahren noetig ist, um sich gegen eine Sperrung zu wehren, scheint mir 
die Drohung eigentlich eher nicht erhalten zu bleiben: Auf die so 
(gerichtlich oder aussergerichtlich) festgestellte Rechtmaessigkeit der 
Inhalte kann sich der ISP ja auch im Aussenverhaeltnis berufen und sich so 
entlasten. Die AGB werden auf diese Weise inhaltlich ueberpruefbar.

Mir hat die Problematik seit dem ersten Entwurf des IuKDG ziemlich stark 
beschaeftigt. Den in meinen Augen zentralen Punkt - die verfassungswidrige 
Aushoehlung der individuellen Meinungsfreiheit - sehe ich auf akzeptable 
Weise bewaeltigt, wenn (und nur wenn) die Aenderungsvorschlaege des 
Parlaments geltendes Recht werden. Andere Probleme - wie etwa die 
ungerechtfertigte Belastung der Provider mit Aufgaben, die eigentlich im 
Allgemeininteresse liegen - bestehen zugegebenermassen auch weiterhin. Hier 
sehe ich aber keine Chancen, noch viel zu aendern.