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Re: jugendschutz.net
- To: "'Rigo Wenning'" <rigo@fitug.de>
- Subject: Re: jugendschutz.net
- From: Johannes Ulbricht <Johannes_Ulbricht@csi.com>
- Date: Sat, 12 Jun 1999 14:17:49 +0200
- Cc: "'debate@fitug.de'" <debate@fitug.de>
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Sender: owner-debate@fitug.de
>Die Richtlinie entschärft nichts, da sie nur im Verhältnis
>Nutzer - ISP gilt. Die kaum verhohlene Drohung bleibt erhalten.
>Die jederzeitige Sperrung wird durch AGB abgesichert.
"Etwas entschaerft" heisst nicht, dass die hierdurch geschaffene Rechtslage
in meinen Augen perfekt waere. Aber ich finde, es gibt schon deutliche
Verbesserungen. Sie anzuerkennen macht einen glaubwuerdiger, wenn man
weitere Verbesserungen fordern will:
Im Verhaeltnis Nutzer-ISP kann man die Rechtswidrigkeit oder
Rechtmaessigkeit billig und unbuerokratisch aussergerichtlich feststellen
lassen, oder staatlichen Rechtsschutz beanspruchen. Da kein gerichtliches
Verfahren noetig ist, um sich gegen eine Sperrung zu wehren, scheint mir
die Drohung eigentlich eher nicht erhalten zu bleiben: Auf die so
(gerichtlich oder aussergerichtlich) festgestellte Rechtmaessigkeit der
Inhalte kann sich der ISP ja auch im Aussenverhaeltnis berufen und sich so
entlasten. Die AGB werden auf diese Weise inhaltlich ueberpruefbar.
Mir hat die Problematik seit dem ersten Entwurf des IuKDG ziemlich stark
beschaeftigt. Den in meinen Augen zentralen Punkt - die verfassungswidrige
Aushoehlung der individuellen Meinungsfreiheit - sehe ich auf akzeptable
Weise bewaeltigt, wenn (und nur wenn) die Aenderungsvorschlaege des
Parlaments geltendes Recht werden. Andere Probleme - wie etwa die
ungerechtfertigte Belastung der Provider mit Aufgaben, die eigentlich im
Allgemeininteresse liegen - bestehen zugegebenermassen auch weiterhin. Hier
sehe ich aber keine Chancen, noch viel zu aendern.