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Re: Rechtsprechung digitale Signaturen?



On  1 Jul 99 at 15:31, Wau Holland wrote:

> Buerger anbieten). Ich wies in der Diskussion darauf hin, dass es
> sicherheitstechnisch nicht akzeptabel ist, einen privaten Schluessel
> amtlich so erzeugen zu lassen, wie Kubicek es vortrug. Er stimmte
> mir in gewundenen Worten zu (Notwendigkeit der Aufdeckung des
> Schluessels fuer Strafverfolgungsbehoerden) und fuegte hinzu:
> 
> zukuenftig wuerde bei der TELESEC-Karte die Moeglichkeit bestehen,
> den Schluessel selbst zu erzeugen.

Aehh... diese TELESEC-Karte dient doch nur zum Generieren von 
digitalen Signaturen, oder kann man den darauf gespeicherten 
privaten Schluessel auch zur Konzelation verwenden?

Falls die Karte eine reine Signierkarte ist, gibt es m.W. *keinen* 
gesetzlich legitimierten Grund, warum der Staat zugriff auf einen 
privaten *Signierschluessel* haben duerfte. Der Zweck koennte ja nur 
eine art staatlicher digitaler quasi-"Urkundenfaelschung" sein.

Oder habe ich da was uebersehen?

Axel H Horns