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Re: Rechtsprechung digitale Signaturen?



On Thu, Jul 01, 1999 at 05:58:22PM +0100, Axel H. Horns wrote:

(zu TELESEC)

> Falls die Karte eine reine Signierkarte ist, gibt es m.W. *keinen* 
> gesetzlich legitimierten Grund, warum der Staat zugriff auf einen 
> privaten *Signierschluessel* haben duerfte. Der Zweck koennte ja nur 
> eine art staatlicher digitaler quasi-"Urkundenfaelschung" sein.

Genau. Der Haken koennte darin bestehen, dass der Staat eine solche
Urkundenfaelschung unter bestimmten Umstaenden fuer notwendig
halten koennte; siehe SPIEGEL diese Woche bez. Einpflanzen von
Wanzen ins Schlafzimmer unter aehnlich lockeren juristischen
Voraussetzungen.

Im assoziativen Kontext eine interessante moegliche Begruendung
dafuer, warum die Post keine versicherten "Wertbriefe" mehr anbietet:

Die hier nur den Aelteren bekannte Satirezeitschrift PARDON
erklaerte in einer Ausgabe, dass man mit Hilfe eines Wertbriefes
seine eigene Ueberwachung ermitteln koenne, indem man sich einen
Wertbrief, versichert mit vielleicht fuenftausend Mark, schicken
laesst. Denn bei einer amtlichen Observations-Oeffnung desselben
wird der Haftungsuebergang einer Leerpost zwischen Post und Staat
zur Lehrpost (unerwartete Zusendung von 5000 DM).

w "Dieser Umschlag ging beim Transport kaputt" au