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Telefonueberwachung durch BND teilweise verfassungswidrig



Gerade auf www.yahoo.de/schalgzeilen/ gelesen:

> Telefonüberwachung durch BND teilweise verfassungswidrig 
> 
> Karlsruhe (AP) Das Bundesverfassungsgericht hat die seit 1994 
> geltenden Abhörbefugnisse des Bundesnachrichtendiensts für 
> Auslandstelefongespräche teilweise für verfassungswidrig erklärt. 
> Nach dem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil muß das 
> sogenannte G-10-Gesetz zur Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses 
> innerhalb von zwei Jahren nachgebessert werden. 

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