[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
[FYI] Evaluierungsbericht des IuKDG
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] Evaluierungsbericht des IuKDG
- From: Horns@t-online.de (Axel H. Horns)
- Date: Sun, 18 Jul 1999 18:04:22 +0100
- Comment: This message comes from the debate mailing list.
- Comments: Sender has elected to use 8-bit data in this message. If problems arise, refer to postmaster at sender's site.
- Organization: PA Axel H. Horns
- Reply-to: horns@t-online.de
- Sender: owner-debate@fitug.de
http://www.iid.de/iukdg/Pm160699.html
------------------------------- CUT -------------------------------
Bonn, Pressemitteilung vom 16. Juni
1999
Evaluierungsbericht des IuKDG
Erfahrungsbericht zum Multimediagesetz
vorgelegt
Müller: Breite Akzeptanz neuer Medien
erzielt
Die Bundesregierung hat heute im
Kabinett den von
Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner
Müller vorgelegten Erfahrungsbericht zum
Informations- und
Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG),
dem sog. Multimediagesetz, beschlossen,
das zeitgleich mit dem
Mediendienste-Staatsvertrag der Länder
am 1. August 1997 in Kraft getreten ist.
Mit dem Gesetz wurden neue Wege in der
Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen
beschritten, mit denen dem grundlegenden
Wandel und der Dynamik der technischen
Entwicklung bei den neuen Informations-
und Kommunikationsdiensten Rechnung
getragen werden soll. Der Deutsche
Bundestag hat deshalb bei Verabschiedung
des Gesetzes die Bundesregierung
aufgefordert, die Entwicklung bei den
neuen Diensten zu beobachten und
spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten
des Gesetzes darüber zu berichten.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner
Müller: "Das Multimediagesetz hat eine
wichtige Grundlage für die Entwicklung
von E-Commerce in Deutschland gelegt.
Die moderne Ausgestaltung des Gesetzes
hat auch zu einer breiten Akzeptanz
neuer Medien in Deutschland geführt.
Insbesondere die Gewährleistung eines
sicheren elektronischen
Geschäftsverkehrs hat zu einem starken
Anstieg der Internetnutzer beigetragen.
Allein 1998 stieg die deutsche
Internetgemeinde um 32 Prozent auf 7,3
Mio Nutzer. Dieses Jahr wird
voraussichtlich die
Zehn-Millionen-Schwelle überschritten.
E-Commerce wird damit mehr und mehr zu
einem bedeutenden Wirtschaftssektor.
Deutschland darf in seinen Anstrengungen
nicht nachlassen, um bestehende
Beschäftigungspotentiale besser zu
nutzen."
Der Bericht ist das Ergebnis eines engen
Dialogs mit den Beteiligten in
Industrie, Wirtschaft und Verbänden
sowie Wissenschaft und Verwaltung. Er
berücksichtigt die Erfahrungen der
Länder mit der Umsetzung des
Mediendienste-Staatsvertrages, die
wirtschaftlichen Auswirkungen der
Regelungen sowie die Entwicklung der
rechtlichen Rahmenbedingungen auf
internationaler Ebene. Trotz des kurzen
Erfahrungszeitraums lassen sich bereits
wichtige Schlußfolgerungen über die
Anwendung des Gesetzes und zu dessen
Weiterentwicklung ziehen:
Mit dem IuKDG wurden verläßliche
rechtliche Rahmenbedingungen für
Anbieter und Nutzer geschaffen.
Diese sind wesentliche
Voraussetzung für die
wirtschaftliche Erschließung der
neuen Dienste in Deutschland. Mit
der Neuorientierung der
Medienordnung, d.h. der Dreiteilung
der Medienangebote in Teledienste,
Mediendienste und Rundfunk, wurde
ein tragfähiges, wenn auch mit
Blick auf die Globalisierung der
Märkte und Konvergenz der einzelnen
Branchen weiter zu entwickelndes
Regulierungsmodell geschaffen. Die
bisherige Praxis hat gezeigt, daß
in wichtigen Angebots- und
Nutzungsbereichen eine eindeutige
Zuordnung zu den einzelnen
Kategorien möglich ist. Deutschland
hat mit dem Multimediagesetz die
internationale Diskussion zu EU-
und weltweiten Standards für die
neuen Dienste maßgeblich bestimmt;
dies betrifft die Zulassungs- und
Anmeldefreiheit für neue Dienste
ebenso wie die Regelungen zur
Haftungsprivilegierung der
Provider, die Regelungen zu
sicheren digitalen Signaturen und
zum Jugendschutz mit der
gesetzlichen Verankerung der
freiwilligen Selbstkontrolle und
dem technischen Selbstschutz (z.B.
Filtertechnologien). Ansatzpunkte
für einen grundlegenden
Novellierungsbedarf beim IuKDG
haben sich bisher nicht ergeben. Es
hat sich aber gezeigt, daß in
einzelnen Regelungsbereichen,
insbesondere beim Verbraucherschutz
und Jugendschutz, gesetzlicher
Anpassungsbedarf besteht, um die
Akzeptanz der neuen Dienste auf der
Nutzerseite zu erhöhen und die
Bedingungen für die
Informationsgesellschaft in diesem
Bereich zu verbessern. Im
Datenschutz müssen die
verschiedenen Regelungen besser
aufeinander abgestimmt und damit
mehr Transparenz für die Anbieter
geschaffen werden. Weiterer
Anpassungsbedarf ergibt sich aus
der Umsetzung der zur Zeit
beratenen EG-Richtlinien zu
elektronischen Signaturen und zu
rechtlichen Aspekten des
elektronischen Geschäftsverkehrs.
Die Ergebnisse des IuKDG-Berichts wird
die Bundesregierung im Aktionsplan
"Innovationen und Arbeitsplätze der
Informationsgesellschaft des 21.
Jahrhunderts", der für Herbst 1999
vorgesehen ist, umsetzen. Der Bericht
wird nunmehr dem Deutschen Bundestag zur
Unterrichtung zugeleitet.
------------------------------- CUT -------------------------------