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Re: Mehr Ueberwachungskameras in der City




GRÜNDE FÜR DEN FORTGESETZTEN
ANGRIFF DES PRIVATEN AUF DAS PRIVATE

Die Wahnidee vom wahren Kern

Von DENIS DUCLOS (Soziologe, Forschungsleiter am Centre National de la  
Recherche Scientifique (CNRS) in Paris, Verfasser von "Nature et
démocratie des passions", Paris (Presses universitaires de France) 1996)

" (...)
Von allen Seiten bedroht, wurde der Schutz der Privatsphäre noch nie so  
nachdrücklich eingeklagt, gefordert und verteidigt wie heute.  
Sozialberufe, die mit vertraulichen Personendaten zu tun haben, beharren  
immer stärker auf ihrem Berufsgeheimnis. Viele Experten des Intimen - 
Ärzte, Psychiater, Sozialarbeiter, Lehrer - widersetzen sich unter Verweis  
auf ihre Berufsehre und die Art ihrer Tätigkeit dem mitunter  
rechtswidrigen Druck, der Justiz zuzuarbeiten.(1) Bisweilen werden  
Sanktionen verhängt: Die Verwalter eines Sozialwohnungskomplexes in einer  
britischen Großstadt mussten zurücktreten, weil sie die Identität von  
angeblich gefährlichen Personen mit Namen und Anschrift öffentlich bekannt  
gemacht hatten.

Der Schutz personenbezogener Daten entwickelt sich zu einem Hauptanliegen  
unserer Zeit. In den meisten westlichen Ländern steht dabei die  
elektronische Kommunikation im Mittelpunkt. Immer mehr Menschen  
kritisieren die Verknüpfung von privaten und öffentlichen, nationalen und  
internationalen, kommerziellen und polizeilichen Datenbeständen.  
Verschlüsselungstechnologien für private E-Mail-Nachrichten finden  
wachsende Zustimmung. (...) Was hierin zum Ausdruck kommt, ist der  
Anspruch auf einen individuellen Anteil an der Souveränität, auf ein die  
öffentliche Gewalt transzendierendes Recht der Person.

(...)

Indes trägt die Liebe zum "Privaten" nicht nur defensiven Charakter, sie  
ist auch Grundlage der liberalen Ideologie. In der Privatisierung  
staatseigener Unternehmensgruppen - an denen wahrhaftig nichts Intimes ist  
- verschafft sich die alte Vorstellung Geltung, ein Privateigentümer, der  
sich im eigenen Hause als Herr zu beweisen und also seine Vorstellung von  
wirtschaftlicher Tätigkeit durchzusetzen versteht, bereichere ipso facto  
auch das Gemeinwesen. Damit erhält der Privateigentümer Vorrang vor der  
Privatperson.

(...)

Welchen Unterschied wird es in Zukunft noch geben zwischen einem  
Verurteilten, dessen Aufenthaltsort über einen Sender in seinem Armband an  
eine zentrale Überwachungsstelle übermittelt wird, und einem freien  
Arbeitnehmer, dem die Zeit, die er auf der Toilette verbringt, mit Hilfe  
eines "intelligenten" Ansteckers vom Lohn abgezogen wird? (...) "


Weiter in Le Monde diplomatique vom 13.8.99:

http://www.taz.de/tpl/1999/08/13.fr/
tbox?Ueber=Monde&Tname=a0316&idx=1&re=lm&qu=MONDE&mon=08


Gruß,
Mario
--
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