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Re: [FYI] (Fwd) [NETLAW-L] Glücksspiel-Gehilfe und § 5 Abs.2 TDG



Ist ja wirklich eine schoene Sippschaft......


>eines deutschen Domain-Name-Provider, der seine Dienste im Inland
>zugunsten eines ausländischen Glückspielbetreibers erbracht hatte:
>
>                http://www.kkk.de/lghh980916.htm

Der soll froh sein, dass er nicht ins Gefangnus muss.