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Re: Totgesagte leben länger: Perkeo.
On Mon, Oct 04, 1999 at 10:44:50AM +0200, Sierk Hamann wrote:
>
> > Ich möchte aber trotzdem meine schon in GM gestellte Frage
> > wiederholen: Darf das BKA Zeitung lesen?
>
> Nein, da es hierfür einer gesetzlichen Ermächtigung
> ("Gesetzesvorbehalt") bedarf. Eine systematische Auswertung von
> redaktionellen oder anderen inhalten ist ein Eingriff in Artikel 5 GG.
> Von dem Datenschutzproblem ("Was machen wir mit den tollen Daten") ganz
> zu schweigen.
>
Sierk erzaehl keinen Bloedsinn, bevor Du ihn nicht hinreichend
recherchiert hast. Die StA z.B. durchforstet Zeitungen und leitet
Ermittlungsverfahren ein, falls dies erforderlich ist. Das Ding
mit der mangelnden Ermaechtigungsgrundlage zieht nicht immer,
zumal es in diesem Bereich von Ermaechtigungsgrundlagen wimmelt,
sofern man fuer die Durchsicht oeffentlicher Quellen ueberhaupt
eine braucht. Wo ist denn bitte schoen der Eingriff in Rechte
Dritter wenn die Polizei surft oder Zeitung liest?
Gruss
Rigo