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Re: Nochmal Haider Spam



Ist wie immer ziemlich simpel, erstens die Frage, ob Du diese Anti-Fpoeler
anzeigen wuerdest, so als oesterreichicher Netzwaechter.

Zweitens unterscheidet man bei Straftatbestaenden Tatbestandsmaessigkeit,
Rechtswidrigkeit und Schuld, der Aufbau der Straftat, beim
Verwaltungsstrafrecht nicht anders. Und wenn man wie vorgeschlagen
differenzieren wuerde, koennt man das Problem, das da nun mal in der
oesterreichischen Regelung angelegt ist, jeder Spam ist verboten, elegant
umschiffen, so ueber Unzumutbarkeit etc, hab hier ja mal ausgefuehrt,
warum ich kein Spamjaeger bin, weils eben so begeisterte Leute gibt, die
schon mal aus Begeisterung etc spammen, grob gesagt.

Sozusagen ein Satz von Thomas Bernhardscher Laenge. Und was soll daran
offtopic sein ?

Heiko

On Mon, 11 Oct 1999, Peter Kuhm wrote:

> At 00:04 11.10.99 +0200, Heiko Recktenwald wrote:
> 
> >Wie waers denn mit rechtswidrigem, aber entschuldigtem Spam ?
> >
> >Verwaltungsstrafrecht.
> 
> WDYMBT - Es wuerde helfen wenn Du so schreibst, dass sich auch
> die anderen auskennen. Ich muss passen. Im Usenet kann ich
> den thread ueber die references nachlesen, deine Gedanken-
> gaengen kann ich nicht rueckverfolgen.
> 
> Falls offtopic (vermutlich), auch gern verbose als PM.
> 
> Ciao,
> Peter
>