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Re: Zweckveranlasser....



Wie bitte ?

> Das Problem des Werbemuells im realen Briefkasten ist aber rechtlich geloest (auf die gleiche Weise wie das vom virtuellen Werbemuell in der mail). Der Eigentuemer des Briefkasten kann sich gegen unerwuenschte Werbesendungen regelmaessig aufgrund seines Eigentumsrechts wehren. Allerdings wohl nicht gegenueber der Post, sondern nur gegenueber dem Absender.
> Den zu finden ist bei Papierpost wohl einfacher als bei elektronischer.

Rechtliche Loesung ist das wohl nicht, oder wo ist das geregelt, bei
Papierspam ??

Und seit wann bin ich verpflichtet, mir von der Post alles moegliche in
den Briefkasten stecken zu lassen ??

Heiko