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Re: Zweckveranlasser....



Aber doch hoechstens amtliche Schriftstuecke, Ladungen wegen Beleidigung,
Wahlbenachrichtigungen usw.

> Der Staat hat - aufgrund der Meldepflicht - das Recht, etwas in
> meinen Briefkasten zu werfen.
> Die Amtspost war beim Briefkasten der Befuellungsgehilfe des Staates.