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Re: Zweckveranlasser....



On Thu, Oct 14, 1999 at 11:00:27AM +0200, Heiko Recktenwald wrote:
...
> Es ging nur um einen "Anspruch" der Post "auf meinen Briefkasten",
> sozusagen ein Denkspiel, es gibt vor allem keinen Anspruch des Absenders
> gegenueber der Post auf Befoerderung mit Wirkung gegen mich.

Schwieriges Terrain, das auch mit der Privatisierung zusammenhaengt.

Als Buerger ist man AFAIK _verpflichtet_ einen Briefkasten zu haben.
Der Staat hat - aufgrund der Meldepflicht - das Recht, etwas in
meinen Briefkasten zu werfen.
Die Amtspost war beim Briefkasten der Befuellungsgehilfe des Staates.

So gesehen gibt es einen Rechtsanspruch des Absender gegenueber
der Post auf Befoerderung gegen mich.

Zu Zeiten des "Bildungszwangs" beim deutschen Kaiser hatte der
Staat den Postanstalten das Reklamemonopol zugestanden: nur in
den Postamtszeitungen durfte Reklame geschaltet werden.

Die "politischen" Zeitungen erkaempften sich das Recht, auch
Reklame zu schalten (und Einnahmen dadurch zu erlangen) erst
viel spaeter.

Soviel nur als laienhafter Hinweis darauf, dass das komplexer ist.

wau