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[FYI] GEMA: Prozesswelle?
- To: debate@fitug.de
- Subject: [FYI] GEMA: Prozesswelle?
- From: "Axel H Horns" <horns@t-online.de>
- Date: Fri, 22 Oct 1999 09:47:45 +0200
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- Organization: PA Axel H Horns
- Reply-to: horns@t-online.de
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http://www3.newsaktuell.de/4d.acgi$getstory?117704
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Gema will Gebühr für CD-Brenner erheben / "ComputerPartner":
Verfahren gegen Hewlett-Packard eingeleitet / Bei erfolgreicher Klage
der Gema rollt Prozesswelle auf Hersteller von CD-Brennern zu
München (ots) - Die Tatsache, dass sich mit Hilfe handelsüblicher CD-
Brenner für PCs nicht nur Daten, sondern auch Musik auf CDs kopieren
lassen, hat jetzt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) zum Handeln aufgerufen.
Einem Bericht der IT-Fachhandelszeitschrift zufolge will die Gema
jetzt auch eine Gebühr für CD-Brenner erheben. Eine entsprechende
Klage gegen den Hersteller Hewlett-Packard ist eingereicht und wird
im November verhandelt.
Die Gema betont, man wolle die Urheberrechte der Künstler vor dem
massenhaften privaten Kopieren geistigen Eigentums schützen, so der
Vorsitzende der Gema, Prof. Dr. Reinhold Kreile, in
"ComputerPartner". Es würde sich bei der geforderten Abgabe in keiner
Weise um eine Sonderabgabe als Pauschalersatz für Schäden durch
Raubkopieren handeln, sondern um die angemessene und gesetzlich
garantierte Entlohnung für kreative Leistungen.
Derzeit wird bei CD-Brennern für PCs, die mit normalen CD-Rohlingen
arbeiten, noch keine Gema-Gebühr erhoben. Nur auf die speziellen
Audio-Rohlinge, die für den Betrieb in Stand-Alone-Geräten für
Audiodaten erforderlich sind, ist die Abgabe in Höhe von zwölf
Pfennig pro Spielstunde schon aufgeschlagen. Auch die Verkaufspreise
für diese Geräte werden bereits inklusive Aufschlag (2,50 Mark pro
Gerät) kalkuliert. Jetzt fordert die Gema 20,50 Mark pro Standard-CD-
Brenner von Hewlett-Packard ein - rückwirkend vom 1. Januar 1998, so
"ComputerPartner". Bei einer geschätzen Verkaufszahl von einer
Million Brennern in den letzten zwei Jahren in Europa summieren sich
dabei die Nachzahlungen auf rund 20 Millionen Mark.
Ein Erfolg der Klage ist noch nicht absehbar, berichtet die
Zeitschrift. Die meisten CD-Brenner würden nicht zum Kopieren von
Musikdaten, sondern vielmehr zur Sicherung und zum Transport eigener
Daten eingesetzt. Außerdem gebe es genügend
Verschlüsselungstechnologien, mit denen die private Vervielfältigung
effizient kontrolliert werden könne, so die Aussage von Hewlett-
Packard. Sollte die Klage aber Erfolg haben, ist mit einer
Prozesswelle gegen alle Hersteller von CD-Brennern zu rechnen.
ots Originaltext: "ComputerPartner"
Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de
Für Rückfragen:
Hans-Jürgen Humbert, Redaktion
"ComputerPartner",
Tel. 089/ 360 86-875, Fax 089/ 360 86-389
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