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Fwd: [Switzerland] Telefonüberwachung



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Date: Tue, 21 Dec 1999 14:30:05 +0100
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Subject: [Switzerland] Telefonüberwachung
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http://www.newswindow.ch/artikel/991221/991221c14.html

   
   [2]Switzerland     21. Dezember 1999
   
Schutz der Intimsphäre hat Vorrang

   [3](sda/mf)   Post und Telefon dürfen nur bei schweren Delikten und
   bei dringendem Verdacht überwacht werden. Für den Nationalrat hat
   sonst der Schutz der Intimsphäre Vorrang vor den Interessen der
   Strafverfolgung. 
   
   Die grosse Kammer hat mit 128 zu 3 Stimmen dem Bundesgesetz über die
   Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs BÜPF zugestimmt. Eine
   Subkommission der Rechtskomission hatte den bundesrätlichen Antrag
   zusammengestrichen und, wie Justizministerin Ruth Metzler einräumte,
   damit eine "Meisterleistung" vollbracht.
   
   Bei der Zulassung der Post- und Telefonüberwachung gehe es um eine
   Gratwanderung, sagte Kommissionssprecherin Dorle Vallender (FDP/AR):
   Der Eingriff in die persönliche Intimsphäre müsse mit den Interessen
   der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen die moderne Kriminalität
   und der öffentlichen Sicherheit verrechnet werden.
   
   Keine präventive Überwachung 
   
   Die Kommissionsfassung passierte unverändert. Die Post darf nur
   geöffnet und das Telefon nur abgehört werden, wenn ein Strafverfahren
   eingeleitet ist. Eine präventive Überwachung zur Verhinderung von
   Straftaten ist untersagt. Neu werden dagegen Internet-Anbieter ins
   Recht gefasst und auskunftspflichtig.
   
   Die Delikte, die eine Überwachung rechtfertigen, werden abschliessend
   aufgezählt. Bagatellvergehen sind ausgeschlossen. Ein blosser
   Tatverdacht reicht nicht aus. Indizien müssen einen dringenden
   Verdacht begründen. Die Überwachung soll erst als "ultima ratio"
   eingesetzt werden.
   
   Keine Gefahr für Unbescholtene 
   
   Personen, die an ein Berufsgeheimnis gebunden sind, dürfen nicht mit
   Direktschaltungen abgehört werden. Jede Überwachung muss von einer
   richterlichen Behörde genehmigt werden. Nach Abschluss der
   Strafuntersuchung oder Einstellung des Verfahrens sind die Überwachten
   grundsätzlich über die Massnahme zu informieren.
   
   Nach Angaben von Bundesrätin Metzler werden jährlich rund 2000
   Überwachungen angeordnet. Die Gefahr, dass Unbescholtene, die zufällig
   mit einem Verdächtigten telefonieren, abgehört werden, sei äusserst
   gering und liege im Bereich der Hundertstel-, ja Tausendstel-Promille.
   
   
   
                                  References


   2. http://www.newswindow.ch/artikel/heute/switzerland.htm
   3. http://www.newswindow.ch/home/impressum.html#agenturen

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