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Fwd: [Switzerland] Telefonüberwachung
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- Subject: Fwd: [Switzerland] Telefonüberwachung
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- Date: Tue, 21 Dec 1999 13:34:54 +0100
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Date: Tue, 21 Dec 1999 14:30:05 +0100
From: WebNews <webnews@lugbe.ch>
To: breml@trash.net, buzz@eniac.ch.eu.org, bstocker@pingnet.ch
Subject: [Switzerland] Telefonüberwachung
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http://www.newswindow.ch/artikel/991221/991221c14.html
[2]Switzerland 21. Dezember 1999
Schutz der Intimsphäre hat Vorrang
[3](sda/mf) Post und Telefon dürfen nur bei schweren Delikten und
bei dringendem Verdacht überwacht werden. Für den Nationalrat hat
sonst der Schutz der Intimsphäre Vorrang vor den Interessen der
Strafverfolgung.
Die grosse Kammer hat mit 128 zu 3 Stimmen dem Bundesgesetz über die
Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs BÜPF zugestimmt. Eine
Subkommission der Rechtskomission hatte den bundesrätlichen Antrag
zusammengestrichen und, wie Justizministerin Ruth Metzler einräumte,
damit eine "Meisterleistung" vollbracht.
Bei der Zulassung der Post- und Telefonüberwachung gehe es um eine
Gratwanderung, sagte Kommissionssprecherin Dorle Vallender (FDP/AR):
Der Eingriff in die persönliche Intimsphäre müsse mit den Interessen
der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen die moderne Kriminalität
und der öffentlichen Sicherheit verrechnet werden.
Keine präventive Überwachung
Die Kommissionsfassung passierte unverändert. Die Post darf nur
geöffnet und das Telefon nur abgehört werden, wenn ein Strafverfahren
eingeleitet ist. Eine präventive Überwachung zur Verhinderung von
Straftaten ist untersagt. Neu werden dagegen Internet-Anbieter ins
Recht gefasst und auskunftspflichtig.
Die Delikte, die eine Überwachung rechtfertigen, werden abschliessend
aufgezählt. Bagatellvergehen sind ausgeschlossen. Ein blosser
Tatverdacht reicht nicht aus. Indizien müssen einen dringenden
Verdacht begründen. Die Überwachung soll erst als "ultima ratio"
eingesetzt werden.
Keine Gefahr für Unbescholtene
Personen, die an ein Berufsgeheimnis gebunden sind, dürfen nicht mit
Direktschaltungen abgehört werden. Jede Überwachung muss von einer
richterlichen Behörde genehmigt werden. Nach Abschluss der
Strafuntersuchung oder Einstellung des Verfahrens sind die Überwachten
grundsätzlich über die Massnahme zu informieren.
Nach Angaben von Bundesrätin Metzler werden jährlich rund 2000
Überwachungen angeordnet. Die Gefahr, dass Unbescholtene, die zufällig
mit einem Verdächtigten telefonieren, abgehört werden, sei äusserst
gering und liege im Bereich der Hundertstel-, ja Tausendstel-Promille.
References
2. http://www.newswindow.ch/artikel/heute/switzerland.htm
3. http://www.newswindow.ch/home/impressum.html#agenturen
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