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Re: Termin bei TCP/IP wegen Internet-Filterung



On Tue, Mar 21, 2000 at 10:09:33PM +0100, Rigo Wenning wrote:
> On Tue, Mar 21, 2000 at 08:12:40PM +0100, Sierk Hamann wrote:
> > Rigo Wenning schrieb:
> > 
> > > Ich habe schon lange gesagt, dass unsere Rechtsordnung bisher immer
> > > am Verteiler, also technisch am Sender angesetzt hat. Die Filter
> > > sind alle auf den Rezipienten konzentriert. Was dabei rechtlich
> > > rauskommt, kann ich ohne grosse Analyse, fuer die ich keine
> > > Zeit habe, nicht sagen.

<juroLaie>
Kurz und knapp. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit bezieht
sich sowohl auf Senden als auch auf Empfang. Genau deshalb hat der
EuGHMR entschieden, dass unverschluesselt ausgestrahlter Sat-
Empfang frei ist. Sollte nun irgendwie eine allzujunge Vagina
via das handelsuebliche Gyno-TV per Sat ausgestrahlt werden und
die Ausstrahlung - unabhaengig von der Rechtsfrage beim Uplink -
beim Empfaenger "ill egal" sein, dann ist die Durchleitung der
Daten durch die Sat-Schuessel sowie das Abspeichern in Hirn
der BetrachterInnen "legal". Trotzdem kann das Abspeichern
dieser Information zu einem Datentraeger fuehren, der dem
Besitzverbot bundesdeutscher Rechtsprechung entspricht.
</juroLaie>

> > Ist letztlich völlig wo die Wirkung erzielt wird egal. 
> > Es bleibt bei einem kommunikativen Vorgang.
> 
> Eben nicht. Das BVerfG hat da sehr fein unterschieden. Schau 
> Dir mal die Rechtsprechung zu den ganzen DDR-Zeitungen an. Damals 
> war genauso eine Hexenjagd im Gange. Ich glaube es ist der 27. 
> Band. Den Rezipienten am Empfang hindern ist einfach noch einen 
> Schritt weiter. Denk an die Nazis und den Volksempfaenger...

Wenn ich mich recht entsinne, bruetete das BVergG auch ueber
dem Danaergeschenk eines Tageszeitungs-Abos des "Neuen
Deutschland" fuer eine Uni-Bibliothek.
Dabei war fraglich, ob das Gesinnungspapier gleich in den
"Giftschrank" zu stellen sei oder ob eine zeitnahe Auslage der
Zeitung (also nicht erst Archiv) zulaessig oder gar geboten
waere. Um einen lustigen Realitaetsabgleich zu erhalten,
verschweige man in der Frage "DDR ist Teilmenge Deutschlands"
sowie den Titel "Neues Deutschland".
Denn dann hat man auch ASV und FAZ als Verbuendete fuer den
Zugriff auf merkwuerdiges Denken in der Unibibliothek.

> Was ist z.B. Wenn das MP3 in irgendeinem Staat legal ist und 
> dort verteilt werden darf? Darf man dann von Deutschland aus 
> nicht mehr zugreifen? Die Entscheidung des BVerfG enthaelt 
> viele Antworten zu diesen Fragen....

Ich komme aus den "Tiernetzen", insbesondere CL.

Uns war die "LINK-BZ" in Bozen von Anfang an sehr wichtig.
Denn Toni in Suedtirol verbreitete deutsche Infos von
Menschen, die deutsch nur als Teilmenge der Weltsprachen
sahen. Das Telefonnetz, ueber das die Bits getauscht wurden,
war nicht einmal simpel "national", sondern verfuegte bereist
damals ueber "grenznahe Sondertarife", die zum Bittausch
genutzt wurden. Ebensowenig, wie sich Nachbarschaftsverhaeltnisse
in "Dreilaender-Ecken" (es gibt viele) regeln lassen, kann man
das Internet mit nationalen Grenzen versehen.

...
> > 3. Man kann noch mit dem staatlichen Gewaltmonopol daherkommen - habe
> > ich mir noch nicht so überlegt. Stichwort: "Schwarze Sheriffs" auf dem
> > Datenhighway (sehr vielversprechend)
> 
> Letztlich, in Verbindung zu 2., wird Gewalt privatisiert und dereguliert. 
> Das duerfte dann schwierig werden. Auch der Staat selbst privatisiert 
> Vollstreckung, indem er sagt, wenn Ihr nicht installiert, nehmen wir 
> alles bis zur Steckdose mit.... Damit entsteht eines der ja so schwierigen 
> Dreiecksverhaeltnisse (nicht nur in der juristerei sind die schwierig ;-)

zB Mister Jauche^H von SternTV tendiert fuer mich in diese Richtung.
Er ist Sprachrohr fuer Dinge, die er nicht begreift.
Aber mit dem Wortknueppel kann er zuschlagen.
Das Blut wischen andere ab.

Durch Nebensaetze hat er mich als Hacker oft genug beleidigt,
dass ich mich zu dieser Formulierung berechtigt fuehle.

...
> > 6. Die G-10 / BigBrother Rechtsprechung kann man vielleicht...
> 
> Interessante Frage, wenn die Maschine Kenntnis nimmt, nimmt 
> dann auch der Verantwortliche Kenntnis? Was waere dann mit 

Walter Leisler-Kiep hat das praktisch ver-unschuldet.
Denn als er 1981 seine ersten gerichtsnotorischen
Spenden-Probleme hatte, wurde er dank einer fast genialen
Ausrede freigesprochen: es waren womoeglich nicht seine
Unterschriften, sondern die einer Maschine, es war doch nur
sein Unterschriften-Computer.

Damit ist gerichtsfest die Kenntnisnahme einer Maschine eben
nicht ausreichend fuer die Verurteilung des Verantwortlichen ;-)

Btw: gesucht wird die damalige Karikatur der TITANIC: die
zeigte anschliessend eine Art Telefonhoererhaltemechanik,
an deren Ende WLK als Saeugling entsprang mit der Sprechblase
(IIRC) "Das war ich nicht, das war meine Fickmaschine".

wau