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Re: [FYI] China: "Der Westen hat die besseren Internet-Regulierer"



>  Ich kenne auch kein
> Vorhaben, daß allein aufgrund von Datenschutzbedenken gescheitert
> wäre.

Sehr viele Projekte braucht man erst gar nicht in Erwägung zu ziehen, weil
sie nach geltendem Datenschutzrecht schlicht rechtswidrig wären. Dagegen
würde ich auch gar nichts sagen, wären diese Regeln verfassungsgemäß. Dazu
vielleicht ein anderes Mal.


> In Schweden mag es so sein, daß Datenschützer weisungsbefugt
> sind, in meiner Praxis sind sie es nicht.

Das hier interessante Problem ist altbekannt: zB in einer Armee, irgendwo
auf der Welt, gilt ein so reichhaltiges Instrumentarium von
Verhaltensregeln, daß es schlicht nicht ohne Regelverletzung bleiben kann.
Konformität wird so absichtlich durch die Unmöglichkeit, sich an alle
Regeln zu halten, erzeugt: besser nicht auffallen, besser den Mund halten!
Denn man kann sich jeden zum Kloputzen herausgreifen. Es ist wohl nicht
zuviel gesagt, wenn man das Datenschutzrecht in seiner Regelflut ebenso
bewertet. An dieser Stelle muß man sich daher fragen, ob diejenigen
Regelverletzer, die man mit Sanktionen belegt, schlicht gleichheitswidrig
selektiert werden (wie im Steuerrecht häufig) oder ob man - Böswilligkeit
unterstellt - etwa seine Kampagnen und Sanktionen zB auf "obskure
CDU-Wahlkampftaktiken" "fokussiert".

Die Einstellung zu diesen Fragen ersetzt die Weisungsbefugtheit von
Datenschutzbeauftragten. Der Blockwart sitzt im Kopf.



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